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Verfasst am: 25.01.08, 17:25 Titel: Parken auf dem Behindertenparkplatz
Hallo,
was kostet es, wenn ein gesunder Mensch ohne Behindertenparkausweis auf einem Behindertenpakplatz in der Stadt parkt?
Ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich?
Steht das im Bußgeldkatalog?
Es gibt doch auch einen bestimmten Katalog, den die Gemeinde selbst "entwirft" "Ordnungskatalog" oder so ähnlich. Weiß jemand wie der genau heißt und ob dort die Strafen für das Parken auf Behindertenparkplätzen drin stehen?
PS: Der Fall ist rein fiktiv! Ich habe auf keinem solchen Parkplatz gestanden!
Vorab vielen Dank! _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Im Bundeseinheitlichen Tatbeschadskatalog wird folgendes Geschrieben.
Ich zitiere:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog hat folgendes geschrieben::
112386 Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit ( B - 1 ) 35,00 €
außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blinde (Zeichen 314/
315 *) und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol). Ein besonderer
Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
§ 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 55 BKat
(Unterstrichenes für Verständlichkeit von mir hinzugefügt!)
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