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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Widerspruch

 
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walter_stierlitz1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 86
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 12:48    Titel: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Widerspruch Antworten mit Zitat

hallo,

angenommen eine behörde stellt eine forderung, der bürger erhebt dagegen widerspruch. Die behörde droht mit zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Sind die zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach einem widerspruch zulassig (bzw. die forderung fällig)?
danke.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

wenn es um eine geldforderung geht, hat der rechtsbehelf keine aufschiebende wirkung, vgl. 80 II nr.1 vwgo.

daher müsste beim zuständigen VG die anordnung der aufschiebenden wirkung beantragt werden (antrag nach 80 V vwgo).

man könnte vorher selbstverständlich auch die anordnung der aufschiebenden wirkung bei der erlassenden behörde beantragen, zwingende voraussetzung ist dies bei drohung der vollstreckung jedoch ausnahmsweise nicht (80 VI 2 Nr.2 vwgo)
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