Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Zorro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 16:56    Titel: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Antworten mit Zitat

Hallo,

das Gericht hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss am 10.12.07 erlassen. Zugestellt werden die Beschlüsse ja aber erst in der Regel einige Wochen später. Kann ein Schuldner in der dazwischen liegenden Zeit z.B. noch eine Lebensversicherung kündigen die gepfändet werden soll? Oder ist es nicht rechtens und die Pfändung gilt ab dem 10.12.07, egal wann sie der Drittschuldner auf dem Schreibtisch hat, bzw. ab dem 10.12. darf nichts mehr geändert werden von seiten des Schuldners?

MfG

Zorro
_________________
Moral ist eine Erfindung der Menschheit und keine Konsequenz des Lebens!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn das im Hinblick auf Kündigungsfristen bringen? (Vereitelung der Zwangsvollstreckung ist übrigens strafbar.)
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zorro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigungsfristen??? Ich wollte nur wissen ob der Schuldner in der Zeit z.B. einen Versicherungsvertrag noch kündigen kann, damit ich nicht an das Geld komme. Vielleicht ahnt er ja, dass was gepfändet werden soll. Oder bekommt der Schuldner automatisch vom Gericht bescheid darüber, dass demnächst die Versichrung gepfändet wird?
_________________
Moral ist eine Erfindung der Menschheit und keine Konsequenz des Lebens!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schuldner wird vor der Pfändung nicht durch das Gericht informiert. Die Pfändungswirkungen treten mit der Zustellung beim Drittschuldner ein. Die Zustellung an den Schuldner erfolgt in der Regel erst danach. Soweit die Befürchtung besteht, dass der Schuldner etwas ahnt und versuchen wird die Pfändung zu umgehen, kann man dem mit einem vorlaufigen Zahlungsverbot entgegenwirken (845 ZPO).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Earl Grey
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach dem, wo Vollstreckungsgericht und Drittschuldner sich befinden, kann der Antrag auf Erlass eines PfÜB, Erlass und Zustellung an den Drittschuldner zwischen Montag und Mittwoch einer Woche passieren Winken

Im Übrigen und wie schon gesagt, wird die Pfändung mit dem Zeitpunkt der Zustellung an den Drittschuldner wirksam.
_________________
In a world of compromise some don´t.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hilfreich ist manchmal auch die Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes - § 845 ZPO.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.