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Vielen Dank, den Beitrag habe ich gelesen. Leider ist mir das trotzdem noch nicht alles ganz klar.
Gerichte benötigen i.d.R. Zeit, bis sie zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.
- Was bedeutet es, die Gerichte benötigen Zeit? Für welche Entscheidung? Ob das Konto gepfändet werden darf?
Daher ist es äußerst wichtig, bei jeden Antrag die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die Aufhebung der Pfändung und die sofortige Freigabe Ihres Kontos in Höhe der nichtpfändbaren Beträge mit zu beantragen.
- WelcherAntrag muß an wen und wo gestellt werden?
Person A mit einem Kind bezieht ALG2, Kindergeld und Unterhalt (1.080 Eur)
Des weiteren hat Person A Ende Dezember 2007 Insolvenzantrag gestellt.
Wie verhält sich das dann? Kann Konto dann noch gepfändet werden, wenn dem Insolvenzantrag statt gegeben wird? _________________ LG
Daniela
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