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Eidesstattliche Versicherung und was kommt dann?

 
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ambra06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 13:03    Titel: Eidesstattliche Versicherung und was kommt dann? Antworten mit Zitat

Person A hat Ev abgelegt und was passiert dann?

Welcher Ablauf, welche Folgen etc. hat das?
_________________
LG
Daniela
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schöner Beitrag dazu in der Knowledge Base:

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=47
_________________
Gruß
Peter H.
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ambra06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, den Beitrag habe ich gelesen. Leider ist mir das trotzdem noch nicht alles ganz klar.


Gerichte benötigen i.d.R. Zeit, bis sie zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.

- Was bedeutet es, die Gerichte benötigen Zeit? Für welche Entscheidung? Ob das Konto gepfändet werden darf?


Daher ist es äußerst wichtig, bei jeden Antrag die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die Aufhebung der Pfändung und die sofortige Freigabe Ihres Kontos in Höhe der nichtpfändbaren Beträge mit zu beantragen.

- WelcherAntrag muß an wen und wo gestellt werden?


Person A mit einem Kind bezieht ALG2, Kindergeld und Unterhalt (1.080 Eur)

Des weiteren hat Person A Ende Dezember 2007 Insolvenzantrag gestellt.
Wie verhält sich das dann? Kann Konto dann noch gepfändet werden, wenn dem Insolvenzantrag statt gegeben wird?
_________________
LG
Daniela
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