Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.01.08, 22:05 Titel: Anwaltshonorar ohne Mandat
Liebes Forum,
folgendes Problem:
A betreibt zwei Verfahren x und y vor demselben Gericht.
Für das Verfahren x hat A einen Rechtsanwalt beauftragt.
Das Verfahren y betreibt A selbst ohne Anwalt.
Aufgrund der Ähnlichkeit des Sachverhalts legt das Gericht die Verfahren
x und y unter dem Aktenzeichen von x zusammen.
Ursprüngliche Streitwert in x beträgt 4000 EUR in y 5000 EUR,
nach der Zusammenlegung wird für x 10000 EUR als Streitwert festgesetzt.
Der Anwalt rechnet nun sein Honorar auf der Grundlage 10000 EUR ab.
Die Abrechnung aus 10.000,- wäre nur richtig, wenn der Anwalt auch wegen y beauftragt worden ist.
Möglicherweise gibt es hier aber andere Gründe für diese Abrechnung, denn 4.000,- + 5.000,- sind 9.000,- und nicht 10.000,-. _________________ Karma statt Punkte!
Die Abrechnung aus 10.000,- wäre nur richtig, wenn der Anwalt auch wegen y beauftragt worden ist.
Gehen wir mal davon aus, dass sich jemand verrechnet hat und der Gesamtstreitwert nun bei 9.000€ liegt. Einerseits ist diese Antwort logisch. Andererseits wird der RA nun in einem "größeren" Prozess tätig vermutlich mit entsprechend höherem Haftungsrisiko. Wie soll man nun sowohl die Interessen von A, als auch die von RA korrekt berücksichtigen, so dass sich keiner abgezockt fühlt? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
]Gehen wir mal davon aus, dass sich jemand verrechnet hat und der Gesamtstreitwert nun bei 9.000€ liegt.
O.k.
Zitat:
Wie soll man nun sowohl die Interessen von A, als auch die von RA korrekt berücksichtigen, so dass sich keiner abgezockt fühlt?
Ganz einfach: A beauftragt den RA nicht, auch wegen y tätig zu werden. Soweit die theoretische, ganz einfache Antwort. In der Praxis ist es natürlich schwerer, aber auch nicht gänzlich unlösbar: Wenn das Gericht die Verfahren verbindet, kann man m. E. gleichwohl noch getrennte Anträge stellen - also wegen x stellt RA den Antrag, wegen y der Mandant. Schwieriger wird es, wenn anschließend über x und y gemeinsam verhandelt wird. Vor allem der RA dürfte sich dann ausschließlich zu x äußern und muß, sobald y zur Sprache kommt, den Mund halten. Das wird kaum machbar sein.
Der vom Gericht festgesetzte Streitwert wäre in diesem Falle nur für die Gerichtsgebühren maßgebend. Wenn sich der Mandant sicher ist, daß er RA tatsächlich nicht wegen y beauftragt hat, dann könnte, bei Streitigkeiten mit RA, der Mandant die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren beantragen. Diese Möglichkeit gibt ihm § 33 RVG.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.01.08, 17:54 Titel:
Abgesehen davon: wie sollte der Mandant das zusammengelegte Verfahren ohne RA führen (LG, Anwaltszwang)? Wie sollte er für einen Teilbetrag selbst oder durch einen zweiten RA agieren? Das macht die ZPO nicht mit.
Da würde ich bei der Konstruktion annehmen: Übernahme des Gesamtmandats durch RA zum Schutz seines Mandanten (Berufspflichten!), konkludente Zustimmung des Mandaten durch Fortführung des Prozesses mit seinem Anwalt o.ä. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Wenn das Verfahren tatsächlich verwiesen worden wäre, dann wäre die Sache einfacher und so wie von M.A.S. zu sehen. Nur - das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.
Oder diskutieren wir hier tatsächlich mal über einen völlig fiktiven Fall, der sich dadurch auszeichnet, daß der Sachverhalt so in der Praxis eher selten vorkommt, weil eben.... (siehe M.A.S.)? _________________ Karma statt Punkte!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.