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Betrug?

 
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 15:15    Titel: Betrug? Antworten mit Zitat

Person A kauft im Rahmen einer Kaufsucht Waren bei Versandhäusern, verkauft sie um
wieder an Geld zu kommen dann aber weiter. Die Waren werden beim Versandhaus nicht
vollständig bezahlt. WIe ich aus einem anderen Thread gelernt habe, grenz das an Betrug. Es
handelt sich um Werte um ca. 3000 Euro. Außerdem gibt es ein Kreditkartenlimit, das auch
noch mal mit 4000 Euro ausgeschöpft ist durch ebensolche Käufe. Zählen die mit Kreditkarte
bezahlten Waren als bezahlt und man hat dann "nur" Bankschulden? Oder ist das auch als
"Betrug" zu werten.

Es gibt eine psychiatrische Diagnose (Persönlichkeitsstörung), die Person ist aber nicht geschäftsunfähig. Eine
finanzielle Betreuung wird von Person A gewünscht, ist aber derzeit noch nicht am Laufen.
Die Person ist sich ihrer Handlungen durchaus bewusst, erliegt aber halt immer wieder der
Kaufsucht.

Wie sähe hier die Rechtsprechung aus, welche Strafen wären zu erwarten?
_________________
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G4711
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BeitragVerfasst am: 27.01.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das grenzt nicht an Betrug, das IST Betrug. Und wenn nicht vollständig bezahlte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht und weiterveräussert wird, dann ist das eine neue Straftat, nämlich Unterschlagung und Betrug zum Nachteil des Käufers.

Dei Sache mit den Kreditkarten ist auch strafbar...

Insgesamt wird jede Einzeltat gezählt (also jeder einzelne Kauf- bzw Verkaufsvorgang).

Die Persönlichkeitsstörung sofern nachweisbar dürfte sich schuldmindernd auswirken, eine FReiheitsstrafe steht da jedoch bei der Schadennsumme im Raum....
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Piratte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
eine FReiheitsstrafe steht da jedoch bei der Schadennsumme im Raum....

Es bestehen keine Vorstrafen, welcher Rahmen wäre zu erwarten
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Piratte hat folgendes geschrieben::
Zitat:
eine FReiheitsstrafe steht da jedoch bei der Schadennsumme im Raum....

Es bestehen keine Vorstrafen, welcher Rahmen wäre zu erwarten
Wenn die Handlungen auch und insb. zur Deckung des eigenen Lebensbedarf gesehen werden könnte, würde ein gewerbsmäßiges Hnadeln im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB naheliegen, dann gibts für jede tat mindestens 6 Moante Freiheitsstrafe, im Fall der Milderung im Wege des § 21 wegen der Persönlichkeitsstörung immer noch mindesten 1 Monat FReiheitsstrafe pro Tat.

Für die in jedem Fall zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe kommt es neben der rechtlcihen Einstufung (also ob gewerbsmäßig oder nicht, Schuldgemindert oder nicht) wesentlich auf die ANzahl der Taten und die jeweiligen Schadenshöhen an (und natürlich auf dieo Frage geständnis ode nicht, Eindruck ggü dem Gericht, schon eigene nachweisbare bemühungen der Schadenswiedergutmachung und Problembehebung usw).
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