Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GdB unzutreffend festgelegt, falscher begünstigender VA
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GdB unzutreffend festgelegt, falscher begünstigender VA

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 07:55    Titel: GdB unzutreffend festgelegt, falscher begünstigender VA Antworten mit Zitat

Erziehungsberechtigte E hat vor 11 Jahren für ihr Kind K einen Antrag auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt. Durch Unkenntnis hat der SB des Versorgungsamts eine Krankheit als eine andere Krankheit eingestuft, deren Krankheitsbild laut Beschreibung in den AHP ähnlich ist. Als die E das Versorgungsamt anrif, teilte der SB mit, dass das seine Richtigkeit habe. Auf einen schriftlichen Einspruch wurde deswegen verzichtet.

K möchte nun einen Antrag auf Neufestsetzung stellen. Deswegen hat er einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, von dem Anruf der E hat der SB keine Aktennotiz gefertigt.

Da der Antrag auf Neufestsetzung gestellt werden soll, tritt sicher eine "Veröserung" hinsichtlich der "falschen" Krankheit ein.

Nun meine Fragen dazu:
Kann die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend aufgrund des falschen Bescheides aberkannt werden?

Da sich das ganze auch steuerrechtlich auswirken kann bei Aberkennung: Müssen deswegen erlangte steuerliche Nachteilsausgleiche zurückbezahlt werden?

Wären sonst mit irgendwelchen Nachteilen zu rechnen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.