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Erziehungsberechtigte E hat vor 11 Jahren für ihr Kind K einen Antrag auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt. Durch Unkenntnis hat der SB des Versorgungsamts eine Krankheit als eine andere Krankheit eingestuft, deren Krankheitsbild laut Beschreibung in den AHP ähnlich ist. Als die E das Versorgungsamt anrif, teilte der SB mit, dass das seine Richtigkeit habe. Auf einen schriftlichen Einspruch wurde deswegen verzichtet.
K möchte nun einen Antrag auf Neufestsetzung stellen. Deswegen hat er einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, von dem Anruf der E hat der SB keine Aktennotiz gefertigt.
Da der Antrag auf Neufestsetzung gestellt werden soll, tritt sicher eine "Veröserung" hinsichtlich der "falschen" Krankheit ein.
Nun meine Fragen dazu:
Kann die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend aufgrund des falschen Bescheides aberkannt werden?
Da sich das ganze auch steuerrechtlich auswirken kann bei Aberkennung: Müssen deswegen erlangte steuerliche Nachteilsausgleiche zurückbezahlt werden?
Wären sonst mit irgendwelchen Nachteilen zu rechnen?
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