Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechnungsprellerei und die Folgen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechnungsprellerei und die Folgen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Meini
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 13:37    Titel: Rechnungsprellerei und die Folgen Antworten mit Zitat

Wie ist die Rechtslage, wenn jemand sich weigert fällige Rechnungen zu zahlen.
Ist eine Anzeige wegen Prellerei möglich und da des öfteren bei anderen passiert somit auch wegen Betrug - fortgesetzten Betrug?
Wie ist da die Rechtslage ? Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Strafanzeige stellen kann man immer. Wobei es Prellerei meines Wissens nicht als Straftatbestand gibt.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Um welche Art von Rechnungen handelt es sich denn ?
Den Deckel in der Kneipe, Rechnung aus Warenlieferung oder Dienstleistung etc. ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.