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Verfasst am: 26.01.08, 13:37 Titel: Rechnungsprellerei und die Folgen
Wie ist die Rechtslage, wenn jemand sich weigert fällige Rechnungen zu zahlen.
Ist eine Anzeige wegen Prellerei möglich und da des öfteren bei anderen passiert somit auch wegen Betrug - fortgesetzten Betrug?
Wie ist da die Rechtslage ?
Strafanzeige stellen kann man immer. Wobei es Prellerei meines Wissens nicht als Straftatbestand gibt. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 26.01.08, 17:00 Titel:
Um welche Art von Rechnungen handelt es sich denn ?
Den Deckel in der Kneipe, Rechnung aus Warenlieferung oder Dienstleistung etc. ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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