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ich habe eine relativ simple Frage (wenn man sich denn auskennt^^):
Muß mir ein Ladenbesitzer seine Agb´s schriftlich aushändigen?
Es handelt sich um folgenden Fall(nur um das ein wenig genauer zu erklären):
Ich habe einen Artikel bei eine Händler (in einem Laden!) gekauft und wollte den ein paar Tage später zurückgeben. Soweit kein Problem, allerdings gibt mir der Händler mein Geld nicht zurück, sondern nur eine Gutschrieft. Das dies rechtlich korrekt ist, weiß ich mittlerweile:-(. Nun möchte ich allerdings die Agb´s von Ihm haben, um in Ruhe zu Hause nachzulesen, ob der Händler nicht doch irgendeinen Fehler darin hat(der sich dann zu meinen Gunsten auswirkt). Ich habe den Händler noch nicht auf seine Agb´s angesprochen, da ich erst wissen will ob er dazu verpflichtet ist sie mir SCHRIFTLICH zu geben.
Der Händler hat keine Internetseite, es steht nur auf der Rechnung: Es gelten unsere AGB, die in unserem Laden aushängen.
Im Voraus schonmal besten Dank für die Antworten und
beste Grüße
Holy_Hell
Soweit ich weiss müssen die AGB für jeden zugänglich sein, er muss Dir also auf verlangen zeigen, ob er sie Dir zum nach Hause mitnehmen geben muss weiss ich nicht.
Das dies rechtlich korrekt ist, weiß ich mittlerweile:-(
Eben. Der Händler hätte Ihnen nicht einmal eine Gutschrift geben bzw. umtauschen müssen. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Und das ist eben die Ausnahme. Die Regel ist, dass Verträge einzuhalten sind.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
ob der Händler nicht doch irgendeinen Fehler darin hat(der sich dann zu meinen Gunsten auswirkt).
In meinen Augen ein reiner Rachegedanke
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Es gelten unsere AGB, die in unserem Laden aushängen
Dann würde ich mal hingehen und die AGB durchlesen. Ich glaube nicht, dass es ein Recht auf eine Aushändigung gibt _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Das dies rechtlich korrekt ist, weiß ich mittlerweile:-(
Eben. Der Händler hätte Ihnen nicht einmal eine Gutschrift geben bzw. umtauschen müssen. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Und das ist eben die Ausnahme. Die Regel ist, dass Verträge einzuhalten sind.
Wie schon gesagt, mittlerweile weiß ich das auch. Ist natürlich nur die Frage ob diese Vorgehensweise nun kundenfreundlich ist. Ich werde nun wohl mein Gutschrift dort ausgeben(notgedrungen), und danach niemals mehr den Laden betreten, geschweige denn dort etwas kaufen.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
ob der Händler nicht doch irgendeinen Fehler darin hat(der sich dann zu meinen Gunsten auswirkt).
In meinen Augen ein reiner Rachegedanke
Absolut richtig!!!
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Es gelten unsere AGB, die in unserem Laden aushängen
Dann würde ich mal hingehen und die AGB durchlesen. Ich glaube nicht, dass es ein Recht auf eine Aushändigung gibt
Würde mich mittlerweile aber trotzdem interessieren. Denn wenn ich wirklich etwas zu beanstanden hätte, wie sollte ich das sonst nachweisen?
Wenn ich in einen Laden gehe und mich dann dort beschwere (und dann auch Recht habe) ist es doch nunmal so, das die Agb dann direkt geändert werden und ich so keinerlei Beweis habe ob das nun so geschrieben stand oder nicht.
Das meine ich jetzt generell und nicht auf diesen Fall bezogen!!!!!!!!
das aushängen dürfte dem vertragspartner in zumutbarer weise ermöglichen, von den agb kenntnis zu nehmen (305 II nr.2 BGB) _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Also nach dem Motto: der Händler besitzt die Frechheit sein Recht wahrzunehmen - mal sehen, ob ich nicht irgendetwas finde, womit ich ihm an den Karren fahren kann
Stil ist in meinen Augen was anderes _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.03.08, 18:52 Titel:
Zunächst einmal muß niemand AGB haben.
Folglich muß auch niemand AGB aushändigen.
Es kann im Einzelfall sein, daß AGB nicht wirksam werden, wenn diese nicht in ausreichender Form demjenigen Vertragspartner, gegenüber dem sich der Verwender auf diese AGB berufen will, zugänglich gemacht wurden. (Das kann aber IMO auch durch Aushang geschehen.)
Das ist aber hier unerheblich, da nur nach einer absoluten Aushändigungs- oder Zugänglichmachungspflicht gefragt wurde. Die ist aber zu verneinen, s.o.
Und letztlich kann ein Kunde in AGB sowieso nichts "finden", was ihm unmittelbare Ansprüche irgendeiner Art gewährt. Allenfalls könnte er etwas "finden", weswegen der Verwender der AGB von einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt werden könnte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.03.08, 21:45 Titel:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
und danach niemals mehr den Laden betreten, geschweige denn dort etwas kaufen.
Das wird dem Händler sicherlich zahlreiche schlaflose Nächte bereiten! Und sei es nur, weil er feiert... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat. Nach langem hin und her gestern Abend haben wir uns dann auf falsche Informationen beiderseits geeinigt.
Zum anderen: wenn das für Dich Stillos ist, soll das nicht mein Problem sein!
Ich möchte nur mal gerne wissen, wie Du reagierst, wenn Du einen Artikel kaufst, den Du eigendlich überhaupt nicht gebrauchen kannst ( und das unwissentlich!).
@ Michael A. Schaffrath
Vielen Dank für die umfangreiche und aufklärende Antwort!!!!
@ Biber
Ich wohne in einem relativ kleinem Örtchen, und hier ist die Mundpropaganda mit Sicherheit ein wichtiger Aspekt für einen Händler, getreu dem Motto: "und ist der Ruf erst ruiniert...."
Das einen Händler ein einzelner Kunde egal ist ist richtig, aber da man im Bekanntenkreis ja auch mal über seine Erlebnisse spricht, denke ich das soetwas schon etwas ausmacht. Das wird in einer Großstadt egal sein, aber nicht in einem kleinem Ort.
@ All
Nachdem ich gestern Abend erneut bei dem Händler war, und nach einer endlosen (freundlichen!) Diskussion in der beide Seiten Ihre Standpunkte ausführlich erklärt haben, habe ich trotz alle dem mein Geld ausbezahlt bekommen.
Also: Ende gut, alles gut
Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat.
Wodurch der Sachverhalt evtl. etwas anders aussehen könnte - deshalb werden derartige Infos ja auch zurückgehalten
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
wenn das für Dich Stillos ist, soll das nicht mein Problem sein!
Meines auch nicht (stillos schreibt sich übrigens klein )
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich möchte nur mal gerne wissen, wie Du reagierst, wenn Du einen Artikel kaufst, den Du eigendlich überhaupt nicht gebrauchen kannst
Eigentlich kaufe ich nur Dinge, die ich gebrauche. Aber sei's drum: ich würde mich vermutlich über mich selber ärgern und versuchen, auf dem Kulanzwege beim Händler etwas zu erreichen. Sollte der Händler ablehnen, würde ich mich vermutlich noch mehr über mich selber ärgern. Ich würde aber mit Sicherheit keine Rachegedanken gegenüber dem Händler hegen, nur weil er von seinem Recht Gebrauch macht.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
( und das unwissentlich!).
Sowas ist mir, ehrlich gesagt, nocht nicht passiert _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Und ich wollte ursprünglich "in diesem Falle" schreiben - als ob ich es geahnt hätte _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.03.08, 23:09 Titel:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich wohne in einem relativ kleinem Örtchen, und hier ist die Mundpropaganda mit Sicherheit ein wichtiger Aspekt für einen Händler, getreu dem Motto: "und ist der Ruf erst ruiniert...."
Korrekt. Das gilt allerdings auch für den Kunden.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Das einen Händler ein einzelner Kunde egal ist ist richtig
Nein, das ist ein gern benutzter Allgemeinplatz.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
aber da man im Bekanntenkreis ja auch mal über seine Erlebnisse spricht, denke ich das soetwas schon etwas ausmacht. Das wird in einer Großstadt egal sein, aber nicht in einem kleinem Ort.
Möglich, aber da würde ich mir als Händler nicht so sonderlich viel Gedanken machen, jedenfalls dann nicht, wenn ich meine Kunden bisher und grundsätzlich vernünftig behandelt habe. Es sollte mich jedenfalls sehr wundern, wenn der Händler nicht in der Lage wäre, mit Berichten über den querulatorischen Kunden (der trotz intensiver Beratung etwas kauft, was er dann doch nicht braucht und dann mit dem freundlicher- und großzügigerweise ohne jede Rechtspflicht angebotenen Gutschein nicht zufrieden ist und nun versucht, mir über den verzweifelten Versuch der Fehlersuche in meinen AGB an den Karren zu fahren) in seinem Bekanntenkreis für Erheiterung zu sorgen... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der Händler braucht sich nicht viel Gedanken über die Mundpropaganda des "Kunden" zu machen, einen großen Freundeskreis hat der bestimmt nicht. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat.
Wodurch der Sachverhalt evtl. etwas anders aussehen könnte - deshalb werden derartige Infos ja auch zurückgehalten Mit den Augen rollen
Das liegt evtl. daran, das ich hier nicht das komplette Gespräch wortwörtlich zitiert habe. Natürlich behauptet der Händler mich richtig beraten zu haben, ich behaupte das Gegenteil.
Zitat:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
wenn das für Dich Stillos ist, soll das nicht mein Problem sein!
Meines auch nicht Geschockt (stillos schreibt sich übrigens klein Idee )
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich möchte nur mal gerne wissen, wie Du reagierst, wenn Du einen Artikel kaufst, den Du eigendlich überhaupt nicht gebrauchen kannst
Eigentlich kaufe ich nur Dinge, die ich gebrauche. Aber sei's drum: ich würde mich vermutlich über mich selber ärgern und versuchen, auf dem Kulanzwege beim Händler etwas zu erreichen. Sollte der Händler ablehnen, würde ich mich vermutlich noch mehr über mich selber ärgern. Ich würde aber mit Sicherheit keine Rachegedanken gegenüber dem Händler hegen, nur weil er von seinem Recht Gebrauch macht.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
( und das unwissentlich!).
Sowas ist mir, ehrlich gesagt, nocht nicht passiert Cool
Womit wir wieder beim ersten Punkt wären -falsche Beratung/ keine falsche Beratung-!
@ Biber
Zitat:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich wohne in einem relativ kleinem Örtchen, und hier ist die Mundpropaganda mit Sicherheit ein wichtiger Aspekt für einen Händler, getreu dem Motto: "und ist der Ruf erst ruiniert...."
Korrekt. Das gilt allerdings auch für den Kunden.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Das einen Händler ein einzelner Kunde egal ist ist richtig
Nein, das ist ein gern benutzter Allgemeinplatz.
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
aber da man im Bekanntenkreis ja auch mal über seine Erlebnisse spricht, denke ich das soetwas schon etwas ausmacht. Das wird in einer Großstadt egal sein, aber nicht in einem kleinem Ort.
Möglich, aber da würde ich mir als Händler nicht so sonderlich viel Gedanken machen, jedenfalls dann nicht, wenn ich meine Kunden bisher und grundsätzlich vernünftig behandelt habe. Es sollte mich jedenfalls sehr wundern, wenn der Händler nicht in der Lage wäre, mit Berichten über den querulatorischen Kunden (der trotz intensiver Beratung etwas kauft, was er dann doch nicht braucht und dann mit dem freundlicher- und großzügigerweise ohne jede Rechtspflicht angebotenen Gutschein nicht zufrieden ist und nun versucht, mir über den verzweifelten Versuch der Fehlersuche in meinen AGB an den Karren zu fahren) in seinem Bekanntenkreis für Erheiterung zu sorgen...
Wenn Ihr hier alle schon versucht einem die Worte zu verdrehen, nachdem Ihr Diese auf die Goldwaage gelegt habt, dann lest wenigstens vorher das was schon geschrieben steht.Aber für Dich kopiere ich das natürlich noch einmal gerne hierher
Zitat:
Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat.
Und im übrigen habe ich keine Bekannten, für genaueres mußt Du allerdings Big Guro fragen, der kennt sich da besser aus!!!
@ Big Guro
Das ist natürlich absolut richtig, und hat damit zu tun, das der arme, arme "Kunde" den großmächtigen Big Guro nicht kennt. Den großmächtigen Big Guro, der hier einen sehr informativen Betrag geschrieben hat
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