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AGB aushändigen lassen?
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Holy_Hell
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 14:49    Titel: AGB aushändigen lassen? Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

ich habe eine relativ simple Frage (wenn man sich denn auskennt^^):
Muß mir ein Ladenbesitzer seine Agb´s schriftlich aushändigen?

Es handelt sich um folgenden Fall(nur um das ein wenig genauer zu erklären):
Ich habe einen Artikel bei eine Händler (in einem Laden!) gekauft und wollte den ein paar Tage später zurückgeben. Soweit kein Problem, allerdings gibt mir der Händler mein Geld nicht zurück, sondern nur eine Gutschrieft. Das dies rechtlich korrekt ist, weiß ich mittlerweile:-(. Nun möchte ich allerdings die Agb´s von Ihm haben, um in Ruhe zu Hause nachzulesen, ob der Händler nicht doch irgendeinen Fehler darin hat(der sich dann zu meinen Gunsten auswirkt). Ich habe den Händler noch nicht auf seine Agb´s angesprochen, da ich erst wissen will ob er dazu verpflichtet ist sie mir SCHRIFTLICH zu geben.
Der Händler hat keine Internetseite, es steht nur auf der Rechnung: Es gelten unsere AGB, die in unserem Laden aushängen.

Im Voraus schonmal besten Dank für die Antworten und
beste Grüße
Holy_Hell
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Gismo_der_erste
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss müssen die AGB für jeden zugänglich sein, er muss Dir also auf verlangen zeigen, ob er sie Dir zum nach Hause mitnehmen geben muss weiss ich nicht.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Das dies rechtlich korrekt ist, weiß ich mittlerweile:-(

Eben. Der Händler hätte Ihnen nicht einmal eine Gutschrift geben bzw. umtauschen müssen. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Und das ist eben die Ausnahme. Die Regel ist, dass Verträge einzuhalten sind.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
ob der Händler nicht doch irgendeinen Fehler darin hat(der sich dann zu meinen Gunsten auswirkt).

In meinen Augen ein reiner Rachegedanke Böse

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Es gelten unsere AGB, die in unserem Laden aushängen

Dann würde ich mal hingehen und die AGB durchlesen. Ich glaube nicht, dass es ein Recht auf eine Aushändigung gibt Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Holy_Hell
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Das dies rechtlich korrekt ist, weiß ich mittlerweile:-(

Eben. Der Händler hätte Ihnen nicht einmal eine Gutschrift geben bzw. umtauschen müssen. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Und das ist eben die Ausnahme. Die Regel ist, dass Verträge einzuhalten sind.

Wie schon gesagt, mittlerweile weiß ich das auch. Ist natürlich nur die Frage ob diese Vorgehensweise nun kundenfreundlich ist. Ich werde nun wohl mein Gutschrift dort ausgeben(notgedrungen), und danach niemals mehr den Laden betreten, geschweige denn dort etwas kaufen.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
ob der Händler nicht doch irgendeinen Fehler darin hat(der sich dann zu meinen Gunsten auswirkt).

In meinen Augen ein reiner Rachegedanke Böse

Absolut richtig!!!
Lachen

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Es gelten unsere AGB, die in unserem Laden aushängen

Dann würde ich mal hingehen und die AGB durchlesen. Ich glaube nicht, dass es ein Recht auf eine Aushändigung gibt Geschockt

Würde mich mittlerweile aber trotzdem interessieren. Denn wenn ich wirklich etwas zu beanstanden hätte, wie sollte ich das sonst nachweisen?
Wenn ich in einen Laden gehe und mich dann dort beschwere (und dann auch Recht habe) ist es doch nunmal so, das die Agb dann direkt geändert werden und ich so keinerlei Beweis habe ob das nun so geschrieben stand oder nicht.

Das meine ich jetzt generell und nicht auf diesen Fall bezogen!!!!!!!!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

das aushängen dürfte dem vertragspartner in zumutbarer weise ermöglichen, von den agb kenntnis zu nehmen (305 II nr.2 BGB)
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
In meinen Augen ein reiner Rachegedanke

Absolut richtig!!!

Also nach dem Motto: der Händler besitzt die Frechheit sein Recht wahrzunehmen - mal sehen, ob ich nicht irgendetwas finde, womit ich ihm an den Karren fahren kann Mit den Augen rollen
Stil ist in meinen Augen was anderes Geschockt
_________________
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal muß niemand AGB haben.
Folglich muß auch niemand AGB aushändigen.

Es kann im Einzelfall sein, daß AGB nicht wirksam werden, wenn diese nicht in ausreichender Form demjenigen Vertragspartner, gegenüber dem sich der Verwender auf diese AGB berufen will, zugänglich gemacht wurden. (Das kann aber IMO auch durch Aushang geschehen.)
Das ist aber hier unerheblich, da nur nach einer absoluten Aushändigungs- oder Zugänglichmachungspflicht gefragt wurde. Die ist aber zu verneinen, s.o.

Und letztlich kann ein Kunde in AGB sowieso nichts "finden", was ihm unmittelbare Ansprüche irgendeiner Art gewährt. Allenfalls könnte er etwas "finden", weswegen der Verwender der AGB von einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt werden könnte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
und danach niemals mehr den Laden betreten, geschweige denn dort etwas kaufen.
Das wird dem Händler sicherlich zahlreiche schlaflose Nächte bereiten! Und sei es nur, weil er feiert... Auf den Arm nehmen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Holy_Hell
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ spraadhans

Danke für die Antwort

@ nordlicht02

Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat. Nach langem hin und her gestern Abend haben wir uns dann auf falsche Informationen beiderseits geeinigt.

Zum anderen: wenn das für Dich Stillos ist, soll das nicht mein Problem sein!
Ich möchte nur mal gerne wissen, wie Du reagierst, wenn Du einen Artikel kaufst, den Du eigendlich überhaupt nicht gebrauchen kannst ( und das unwissentlich!).

@ Michael A. Schaffrath

Vielen Dank für die umfangreiche und aufklärende Antwort!!!!

@ Biber

Ich wohne in einem relativ kleinem Örtchen, und hier ist die Mundpropaganda mit Sicherheit ein wichtiger Aspekt für einen Händler, getreu dem Motto: "und ist der Ruf erst ruiniert...."
Das einen Händler ein einzelner Kunde egal ist ist richtig, aber da man im Bekanntenkreis ja auch mal über seine Erlebnisse spricht, denke ich das soetwas schon etwas ausmacht. Das wird in einer Großstadt egal sein, aber nicht in einem kleinem Ort.

@ All

Nachdem ich gestern Abend erneut bei dem Händler war, und nach einer endlosen (freundlichen!) Diskussion in der beide Seiten Ihre Standpunkte ausführlich erklärt haben, habe ich trotz alle dem mein Geld ausbezahlt bekommen.
Also: Ende gut, alles gut
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat.

Wodurch der Sachverhalt evtl. etwas anders aussehen könnte - deshalb werden derartige Infos ja auch zurückgehalten Mit den Augen rollen

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
wenn das für Dich Stillos ist, soll das nicht mein Problem sein!

Meines auch nicht Geschockt (stillos schreibt sich übrigens klein Idee )

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich möchte nur mal gerne wissen, wie Du reagierst, wenn Du einen Artikel kaufst, den Du eigendlich überhaupt nicht gebrauchen kannst

Eigentlich kaufe ich nur Dinge, die ich gebrauche. Aber sei's drum: ich würde mich vermutlich über mich selber ärgern und versuchen, auf dem Kulanzwege beim Händler etwas zu erreichen. Sollte der Händler ablehnen, würde ich mich vermutlich noch mehr über mich selber ärgern. Ich würde aber mit Sicherheit keine Rachegedanken gegenüber dem Händler hegen, nur weil er von seinem Recht Gebrauch macht.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
( und das unwissentlich!).

Sowas ist mir, ehrlich gesagt, nocht nicht passiert Cool
_________________
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

@nordlicht02:

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
(stillos schreibt sich übrigens klein Idee)

Nicht zwingend... Auf den Arm nehmen
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Nicht zwingend...[/url] Auf den Arm nehmen

Geschockt Und ich wollte ursprünglich "in diesem Falle" schreiben - als ob ich es geahnt hätte lautes Lachen
_________________
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich wohne in einem relativ kleinem Örtchen, und hier ist die Mundpropaganda mit Sicherheit ein wichtiger Aspekt für einen Händler, getreu dem Motto: "und ist der Ruf erst ruiniert...."
Korrekt. Das gilt allerdings auch für den Kunden.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Das einen Händler ein einzelner Kunde egal ist ist richtig
Nein, das ist ein gern benutzter Allgemeinplatz.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
aber da man im Bekanntenkreis ja auch mal über seine Erlebnisse spricht, denke ich das soetwas schon etwas ausmacht. Das wird in einer Großstadt egal sein, aber nicht in einem kleinem Ort.
Möglich, aber da würde ich mir als Händler nicht so sonderlich viel Gedanken machen, jedenfalls dann nicht, wenn ich meine Kunden bisher und grundsätzlich vernünftig behandelt habe. Es sollte mich jedenfalls sehr wundern, wenn der Händler nicht in der Lage wäre, mit Berichten über den querulatorischen Kunden (der trotz intensiver Beratung etwas kauft, was er dann doch nicht braucht und dann mit dem freundlicher- und großzügigerweise ohne jede Rechtspflicht angebotenen Gutschein nicht zufrieden ist und nun versucht, mir über den verzweifelten Versuch der Fehlersuche in meinen AGB an den Karren zu fahren) in seinem Bekanntenkreis für Erheiterung zu sorgen... Winken
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Big Guro
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Händler braucht sich nicht viel Gedanken über die Mundpropaganda des "Kunden" zu machen, einen großen Freundeskreis hat der bestimmt nicht. Sehr böse Sehr böse Sehr böse
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Holy_Hell
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ nordlicht02

Zitat:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat.

Wodurch der Sachverhalt evtl. etwas anders aussehen könnte - deshalb werden derartige Infos ja auch zurückgehalten Mit den Augen rollen


Das liegt evtl. daran, das ich hier nicht das komplette Gespräch wortwörtlich zitiert habe. Natürlich behauptet der Händler mich richtig beraten zu haben, ich behaupte das Gegenteil.


Zitat:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
wenn das für Dich Stillos ist, soll das nicht mein Problem sein!

Meines auch nicht Geschockt (stillos schreibt sich übrigens klein Idee )

Der Post ist wohl im falschem Forum, ich empfehle Dir da etwas in dieser Art:
http://www.korrekturen.de/forum/

Zitat:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich möchte nur mal gerne wissen, wie Du reagierst, wenn Du einen Artikel kaufst, den Du eigendlich überhaupt nicht gebrauchen kannst

Eigentlich kaufe ich nur Dinge, die ich gebrauche. Aber sei's drum: ich würde mich vermutlich über mich selber ärgern und versuchen, auf dem Kulanzwege beim Händler etwas zu erreichen. Sollte der Händler ablehnen, würde ich mich vermutlich noch mehr über mich selber ärgern. Ich würde aber mit Sicherheit keine Rachegedanken gegenüber dem Händler hegen, nur weil er von seinem Recht Gebrauch macht.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
( und das unwissentlich!).

Sowas ist mir, ehrlich gesagt, nocht nicht passiert Cool


Womit wir wieder beim ersten Punkt wären -falsche Beratung/ keine falsche Beratung-!

@ Biber

Zitat:
Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Ich wohne in einem relativ kleinem Örtchen, und hier ist die Mundpropaganda mit Sicherheit ein wichtiger Aspekt für einen Händler, getreu dem Motto: "und ist der Ruf erst ruiniert...."
Korrekt. Das gilt allerdings auch für den Kunden.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
Das einen Händler ein einzelner Kunde egal ist ist richtig
Nein, das ist ein gern benutzter Allgemeinplatz.

Holy_Hell hat folgendes geschrieben::
aber da man im Bekanntenkreis ja auch mal über seine Erlebnisse spricht, denke ich das soetwas schon etwas ausmacht. Das wird in einer Großstadt egal sein, aber nicht in einem kleinem Ort.
Möglich, aber da würde ich mir als Händler nicht so sonderlich viel Gedanken machen, jedenfalls dann nicht, wenn ich meine Kunden bisher und grundsätzlich vernünftig behandelt habe. Es sollte mich jedenfalls sehr wundern, wenn der Händler nicht in der Lage wäre, mit Berichten über den querulatorischen Kunden (der trotz intensiver Beratung etwas kauft, was er dann doch nicht braucht und dann mit dem freundlicher- und großzügigerweise ohne jede Rechtspflicht angebotenen Gutschein nicht zufrieden ist und nun versucht, mir über den verzweifelten Versuch der Fehlersuche in meinen AGB an den Karren zu fahren) in seinem Bekanntenkreis für Erheiterung zu sorgen...


Wenn Ihr hier alle schon versucht einem die Worte zu verdrehen, nachdem Ihr Diese auf die Goldwaage gelegt habt, dann lest wenigstens vorher das was schon geschrieben steht.Aber für Dich kopiere ich das natürlich noch einmal gerne hierher
Zitat:
Zum einen ist es so, das ich den "falschen" Artikel bei dem Händler gekauft habe, weil er mich falsch informiert hat.


Und im übrigen habe ich keine Bekannten, für genaueres mußt Du allerdings Big Guro fragen, der kennt sich da besser aus!!!

@ Big Guro
Das ist natürlich absolut richtig, und hat damit zu tun, das der arme, arme "Kunde" den großmächtigen Big Guro nicht kennt. Den großmächtigen Big Guro, der hier einen sehr informativen Betrag geschrieben hat
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