Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bildung der Gesamtstrafe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bildung der Gesamtstrafe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Johannes 20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:20    Titel: Bildung der Gesamtstrafe Antworten mit Zitat

Kann mir einer sagen was folgender Auszug bedeuten soll ? Vielleicht mit einem Beispiel ?

(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.



Danke.

Grüsse

Johannes
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand für zwei Straftaten gleichzeitig verurteilt wird(oder unter Umständen auch nacheinander) und für die eine Tat gibt es eine Geld- und für die andere Tat eine Haftstrafe, dann wird das ganze in der Art verrechnet, dass jeder Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Haft entspräche.

Beispiel:
Este Strafe: 90 Tagessätze Geldstrafe zu jeweils 50€
Zweite Strafe: 4 Monate Haft
Es soll eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Das hieße dann 90 Tage(3 Monate) plus 4 Monate, wären 7 Monate.
(Jetzt käme noch Absatz 2 des §54 StGB zur Anwendung, was bedeutet, dass es irgendwas unter 7 Monaten werden würde.)
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Johannes 20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Was ich allerdings nicht verstehen kann wieso müsste er dann für etwas länger ins Gefängnis wo er normalerweise nur eine Geldstrafe bekommen hätte ?

Danke.

Johannes
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Es soll eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Das hieße dann 90 Tage(3 Monate) plus 4 Monate, wären 7 Monate.
(Jetzt käme noch Absatz 2 des §54 StGB zur Anwendung, was bedeutet, dass es irgendwas unter 7 Monaten werden würde.)
Genauer wäre jede Strafe zwischen 4 Monaten und 1 Woche und 6 Monaten und 3 Wochen regelrecht (höchste Einzelstrafe - "Einsatzstrafe" - wird erhöht, darf aber nicht die Summer der Einzelstrafen erreichen...)
Nach oben
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Johannes 20 hat folgendes geschrieben::
Danke. Was ich allerdings nicht verstehen kann wieso müsste er dann für etwas länger ins Gefängnis wo er normalerweise nur eine Geldstrafe bekommen hätte ?

Weil es eben bestimmte Fälle gibt, in denen die Bildung einer einzigen Gesamtstrafe vorgesehen ist.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Johannes 20 hat folgendes geschrieben::
Danke. Was ich allerdings nicht verstehen kann wieso müsste er dann für etwas länger ins Gefängnis wo er normalerweise nur eine Geldstrafe bekommen hätte ?

Weil es eben bestimmte Fälle gibt, in denen die Bildung einer einzigen Gesamtstrafe vorgesehen ist.
und zwar ist das der Regelfall, § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB. Im Ausnahmefall kann nach Abs. 2 Satz 2 verfahren und die Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe bestehen bleiben...
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.