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Verfasst am: 29.01.08, 16:20 Titel: Bildung der Gesamtstrafe
Kann mir einer sagen was folgender Auszug bedeuten soll ? Vielleicht mit einem Beispiel ?
(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.
Wenn jemand für zwei Straftaten gleichzeitig verurteilt wird(oder unter Umständen auch nacheinander) und für die eine Tat gibt es eine Geld- und für die andere Tat eine Haftstrafe, dann wird das ganze in der Art verrechnet, dass jeder Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Haft entspräche.
Beispiel:
Este Strafe: 90 Tagessätze Geldstrafe zu jeweils 50€
Zweite Strafe: 4 Monate Haft
Es soll eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Das hieße dann 90 Tage(3 Monate) plus 4 Monate, wären 7 Monate.
(Jetzt käme noch Absatz 2 des §54 StGB zur Anwendung, was bedeutet, dass es irgendwas unter 7 Monaten werden würde.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Danke. Was ich allerdings nicht verstehen kann wieso müsste er dann für etwas länger ins Gefängnis wo er normalerweise nur eine Geldstrafe bekommen hätte ?
Es soll eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Das hieße dann 90 Tage(3 Monate) plus 4 Monate, wären 7 Monate.
(Jetzt käme noch Absatz 2 des §54 StGB zur Anwendung, was bedeutet, dass es irgendwas unter 7 Monaten werden würde.)
Genauer wäre jede Strafe zwischen 4 Monaten und 1 Woche und 6 Monaten und 3 Wochen regelrecht (höchste Einzelstrafe - "Einsatzstrafe" - wird erhöht, darf aber nicht die Summer der Einzelstrafen erreichen...)
Danke. Was ich allerdings nicht verstehen kann wieso müsste er dann für etwas länger ins Gefängnis wo er normalerweise nur eine Geldstrafe bekommen hätte ?
Weil es eben bestimmte Fälle gibt, in denen die Bildung einer einzigen Gesamtstrafe vorgesehen ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Danke. Was ich allerdings nicht verstehen kann wieso müsste er dann für etwas länger ins Gefängnis wo er normalerweise nur eine Geldstrafe bekommen hätte ?
Weil es eben bestimmte Fälle gibt, in denen die Bildung einer einzigen Gesamtstrafe vorgesehen ist.
und zwar ist das der Regelfall, § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB. Im Ausnahmefall kann nach Abs. 2 Satz 2 verfahren und die Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe bestehen bleiben...
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