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nach einer erneuten Sicherheitsbelehrung wollte ich doch noch mal einen Blick ins Gesetzbuch werfen. Ich war über meinen Fund doch recht erstaunt. Dort finden sich in §93-101 StGB zahlreiche Straftaten, die ich begehen kann, wenn ich nicht sorgsam mit Informationen umgehe. Was mich noch mehr erstaunt hat, ist dass dort nichts darüber geschrieben ist, was mit Personen passiert, die sich geheimes Material aneignen. Nehmen wir mal als Beispiel folgendes:
A nimmt VS-NfD Dokumente auf einem Datenträger mit nach Hause. B möchte den Inhalt der Dokumente wissen, die A mitgenommen hat, er will den Inhalt weder veröffentlichen noch anderen dritten zugängig machen. Aus diesem Grund bricht er bei A ein und entwendet die Dokumente.
Wenn ich das StGB richtig verstanden habe, dann hat B nur einen einfachen Einbruchsdiebstahl begangen. Dass es sich um geheime Dokumente gehandelt hat, ist irrelevant. Richtig?
Man müsste prüfen ob §203 oder §204 passen (wahrscheinlich nicht wenn nichts anvertraut wurde).
Wenn das nicht zutrifft und es nicht ganz zufällig ein Staatsgeheimnis ist, dann ist m.E. wohl nur ein Einbruchsdiebstahl.
Man müsste prüfen ob §203 oder §204 passen (wahrscheinlich nicht wenn nichts anvertraut wurde).
Wenn das nicht zutrifft und es nicht ganz zufällig ein Staatsgeheimnis ist, dann ist m.E. wohl nur ein Einbruchsdiebstahl.
Aber anscheindend handelt es sich um Staatsgeheimnisse nach §93 StGB.
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