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Jemand schreibt unter einem Pseudonym/Mitgliedsname (zufällig ausgewählter Name) etwas in einem Internetforum. Nun meldet sich jemand bei der Polizei, der zufällig den selben Namen hat wie das Pseudonym im Forum und will Anzeige wegen Verleumdung erstatten. In dem Internetbeitrag ist in keinster Weise zu erkennen (außer an dem zufällig ausgewählten Vor- und Nachnamen), dass es sich um die echte Person handelt.
Müsste die Person eindeutig identifizierbar (z.B. durch Adresse, Telefonnummer etc.) sein, um auf der Basis des Persönlichkeitsrechts vorzugehen, oder würde der Name ausreichen?
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