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Stalking

 
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petersen2007
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 19:26    Titel: Stalking Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A, weiblich, will Person B, männlich "vernichten".
Vernichten heißt: Alle Informationen wie Vorstrafen und private Angelegenheiten, die Person B
niemandem sagen möchte, auch aus Rehabilitaionsgründen, wird von Person A
an andere Personen weitergegeben.
Andere Personen sind: Eltern, Geschwister, Schwager, Schwägerin und 2 andere Bekannte Personen von
Person B.
Person A ruft in unregelmäßigen Abständen (1 bis 4 Mal im Monat) bei den Bekannten der Person B an.
Person A erzählt auch Unwahrheiten.

Auch wird Person A von einigen Detekteien verfolgt, weil sie andere Männer "vernichten" will oder vernichtet hat.

Fragen:
1. Sind Offizialdelikte betroffen, so dass ein Staatsanwalt tätig werden muss?
Wenn ja, welche?

2. Ist Stalking ein O-Delikt?

3. Kann man bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken?

4. Einweisung in die Psychiatrie?

5. Welche Gesetze sind verletzt, wenn Person A anderen Personen mitteilt, dass Person B vorbestraft ist, ohne dass
Person B möchte, dass das jemand erfährt? (Resozialisierung ist kaum mehr möglich)

6. Andere Vorschläge um Peson A zu bestrafen?

Gruß
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.08, 19:33    Titel: Re: Stalking Antworten mit Zitat

petersen2007 hat folgendes geschrieben::
Fragen:
1. Sind Offizialdelikte betroffen, so dass ein Staatsanwalt tätig werden muss?
Nein
Zitat:
2. Ist Stalking ein O-Delikt?
Es handelt sich um ein relatives Antrags- und ein Privatklagedelikt, ohne Annahme eines öffentlichen Interesses darf die StA weder Anklage erheben (§ 376 StPO) noch sonst tätig werden.
Zitat:
3. Kann man bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken?
Allenfalls hinsichtilch der Unwahrheiten
Zitat:
4. Einweisung in die Psychiatrie?

Lachen "natürlich" nicht
Zitat:
5. Welche Gesetze sind verletzt, wenn Person A anderen Personen mitteilt, dass Person B vorbestraft ist, ohne dass
Person B möchte, dass das jemand erfährt? (Resozialisierung ist kaum mehr möglich)
keines
Zitat:
6. Andere Vorschläge um Peson A zu bestrafen?
Sie mit Nicht- oder Missachtung strafen
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tia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 19:51    Titel: andere Vorschläge? Antworten mit Zitat

Sollen wir jetzt ungesetzlich werden? Smilie

Wie ist das denn mit übler NAchrede, Verleumdung, Rufschädigung? Frage
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.08, 19:53    Titel: Re: andere Vorschläge? Antworten mit Zitat

tia hat folgendes geschrieben::
Wie ist das denn mit übler NAchrede
Es handelt sich um ein Antrags- und ein Privatklagedelikt, ohne Annahme eines öffentlichen Interesses darf die StA weder Anklage erheben (§ 376 StPO) noch sonst tätig werden.
Zitat:
Verleumdung,
Es handelt sich um ein Antrags- und ein Privatklagedelikt, ohne Annahme eines öffentlichen Interesses darf die StA weder Anklage erheben (§ 376 StPO) noch sonst tätig werden.
Zitat:
Rufschädigung
Kein Straftatbestand
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 19:58    Titel: Re: Stalking Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Unwahrheiten
Zitat:
4. Einweisung in die Psychiatrie?

Lachen "natürlich" nicht

Zumindest ich würde das ohne eine Person nicht zu kennen nicht völlig ausschließen.
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Zitat:

5. Welche Gesetze sind verletzt, wenn Person A anderen Personen mitteilt, dass Person B vorbestraft ist, ohne dass Person B möchte, dass das jemand erfährt? (Resozialisierung ist kaum mehr möglich)
keines

Wäre da nicht an eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis nach §185 i. V. m. § 192 StGB denkbar?
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.08, 20:05    Titel: Re: Stalking Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Zitat:

5. Welche Gesetze sind verletzt, wenn Person A anderen Personen mitteilt, dass Person B vorbestraft ist, ohne dass Person B möchte, dass das jemand erfährt? (Resozialisierung ist kaum mehr möglich)
keines

Wäre da nicht an eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis nach §185 i. V. m. § 192 StGB denkbar?
Nun, selbst WENN ausnahmsweise ein Straftatbestand verwirklicht sein SOLLTE, würde wiederum gelten: Es handelt sich um ein Antrags- und ein Privatklagedelikt, ohne Annahme eines öffentlichen Interesses darf die StA weder Anklage erheben (§ 376 StPO) noch sonst tätig werden...
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