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Straftat? Sex mit einer Minderjährigen

 
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ptrjunior
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:01    Titel: Straftat? Sex mit einer Minderjährigen Antworten mit Zitat

Hallo

wenn ein 20 jahriger mann mit einer 15 jährigen schläft, ist das dann strafbar?

ptrjunior
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JoWoo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wenn das Mädel nicht eine Schutzbefohlene des Mannes ist (also z.B. Schülerin, Auszubildnende o.ä.)
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ptrjunior
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

okay danke!!

ptrjunior
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JoWoo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

ptrjunior hat folgendes geschrieben::
okay danke!!

ptrjunior


Wir reden hier aber von Sex der vom Mädel gewollt ist hoffe ich mal. Böse
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

JoWoo hat folgendes geschrieben::
Nein, wenn das Mädel nicht eine Schutzbefohlene des Mannes ist (also z.B. Schülerin, Auszubildnende o.ä.)


und wenn er sie nicht dafür bezahlt, sonst § 182(1) StGB...
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

zählt schokolade auch als bezahlung Sehr böse
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist nicht abwegig. Einladungen zum Essen oder ins Kino wurden von Gerichten schon als 'gegen Entgelt' im Sinne des § 182(1) StGB gewertet.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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gleichzustellen ist".
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

ich möchte mich mal kurz einklinken:
Ich hab mal gelesen, daß der Altersunterschied uU. als Anscheinsbeweis für die Einvernehmlichkeit des Geschlechtsverkehr genommen wird.
Also z.B daß bei einer 15 jährigen, die mit einem 18 Jährigen noch Einvernehmlichkeit, bei 15 und 30 aber z.B. nicht mehr. Ist da was dran?
_________________
Geist ist Geil!
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 28.01.08, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Man wird vielelicht näher hinschauen, aber grundsätzlich: NEIN.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
zählt schokolade auch als bezahlung Sehr böse


Jedenfalls soll Schokolade besser als Männer sein --> www.witze-fun.de/witze/witz/3771

Und manchmal führt Schokolade auch nicht zum Ziel --> www.i-songtexte.com/8870/titel/index.html

Im Übrigen ist im § 182 nicht von "Bezahlung", sondern von !"Entgelt" die Rede. Und gem. § 11 Abs. 1 Nr. 9 ist Entgelt "jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung".

Und wenn man ein Stück Schokolade hat, hat man mehr, als wenn man keins hat. Geschockt
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::

Also z.B daß bei einer 15 jährigen, die mit einem 18 Jährigen noch Einvernehmlichkeit, bei 15 und 30 aber z.B. nicht mehr. Ist da was dran?

Mit 30 hat man im Gegensatz zu einen 18-Jährigen macht man sich aber schon strafbar, wenn man die sexuelle Unfreife des 15-Jährigen ausnutzt. §182 Abs. 2 StGB
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
...
Und wenn man ein Stück Schokolade hat, hat man mehr, als wenn man keins hat. Geschockt
Richtig, aber erwähnen sollte man noch, "gegen Entgelt" ist es nur, wenn die Handlung auch des Entgelts wegen erfolgt und nicht nur schon deshalb, weil die Person nachher von etwas mehr hat.
_________________
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