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Anzeige wegen Altpapier-Einwurfs
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dom81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 22:25    Titel: Anzeige wegen Altpapier-Einwurfs Antworten mit Zitat

guten tag,

ein anwohner eines wertsoffdepots (= container am straßenrand) will gesehen haben, dass ich außerhalb der "öffnungszeiten" des depots dort altpapier eingeworfen habe. bei dem anwohner handelt es sich um einen "paten" der stadt, der solche dinge notieren soll. er hat tag, uhrzeit und nummernschild aufgeschrieben. nun bekam ich von der stadt ein verwarnungsgeld von 30 euro aufgebrummt, das ich allerdings nicht zahlen möchte.

abgesehen davon, dass ich es nicht nachvollziehen kann, wie man so etwas zur anzeige bringen kann, kann ich mich nicht daran erinnern, zu dieser zeit dort gewesen zu sein.

wenn ich nichts tue, droht die stadt mit einem bußgeldbscheid. zahlreiche gespräche (bis hin zum bürgermeister) waren erfolglos - die stadt besteht auf die strafzahlung.

wie ist die rechtslage? hätte das blose aufschreiben des anwohners gegenüber der staatsanwaltschaft bestand?
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JoWoo
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Aus reiner Interesse.

Wie kann ich mir das vorstellen das Papier eingeworfen wurde?

In was wurde es eingeworfen?

Stört man da Anwohner beim Einwurf?

Muß man auf das Gelände rauf wenn man was einwirft?

Sorry meine Fragen, aber ich verstehe nicht wenn es eine kostenlose Abgabestelle ist, wie man da dann belangt werden kann, womal die Stelle wohl Papier annimmt zu den Öffnungszeiten.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtslage??
Das steht immer mit auf dem Bußgeldbescheid. Einschließlich Fristen und Paragraphen usw.
Das ist dann die Alternative zur Zahlung.
Grüße
Der Tastenspitz
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dom81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

@jowoo:

- das papier wurde in normale container eingeworfen, die am straßenrand stehen. das schimpft sich dann "wertstoffdepot". hier gibt es leider (skandalöserweise) keine blauen tonnen...

- anwohner stört man höchstens, indem man da anhält, autotüren zuschlägt, etc. beim glasflascheneinwurf ist die "lärmbelästigung" jedenfalls um ein vielfaches höher...

- das depot hat in dieser stadt offizielle öffnungszeiten....

@tastenspitz
das ding ist ja gerade, dass ich VOR einem möglichen busgeldbescheid weiss, wie ich mich am besten verhalte. denn sonst wird´s evtl. nur unnötig teurer.
das mit der "alternative zur zahlung" habe ich nicht verstanden...
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JoWoo
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

dom81 hat folgendes geschrieben::
@jowoo:

- das papier wurde in normale container eingeworfen, die am straßenrand stehen. das schimpft sich dann "wertstoffdepot". hier gibt es leider (skandalöserweise) keine blauen tonnen...

- anwohner stört man höchstens, indem man da anhält, autotüren zuschlägt, etc. beim glasflascheneinwurf ist die "lärmbelästigung" jedenfalls um ein vielfaches höher...

- das depot hat in dieser stadt offizielle öffnungszeiten....

@tastenspitz
das ding ist ja gerade, dass ich VOR einem möglichen busgeldbescheid weiss, wie ich mich am besten verhalte. denn sonst wird´s evtl. nur unnötig teurer.
das mit der "alternative zur zahlung" habe ich nicht verstanden...


Das verstehe ich jetzt nicht. Sie haben noch keinen Bescheid und machen sich schon sorgen?

Vieleicht kommt auch garnichts. Um es mal brav auszudrücken "ich würde mich wundern, wenn da was kommt"

Wenn da jemand ihr Nummernschild aufschreibt, ist das wohl noch kein Beweis genug. Solche Fragen regeln dann die Gerichte, aber wie gesagt würde mich sehr wundern wenn sich ein Richter mit so einen Quatsch abgibt.
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dom81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde ihnen zustimmen, dass die ganze angelegenheit eigentlich quatsch ist. aber ich muss mich natürlich trotzdem damit rumschlagen, weil ich (wie oben geschrieben) ein verwarngeld zahlen soll. der bescheid darüber ist schon längst bei mir angekommen...
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JoWoo
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Aha das klang aber so als wenn sie ihn noch nicht haben ---->

das ding ist ja gerade, dass ich VOR einem möglichen busgeldbescheid weiss, wie ich mich am besten verhalte. denn sonst wird´s evtl. nur unnötig teurer.
das mit der "alternative zur zahlung" habe ich nicht verstanden...
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das mit der "alternative zur zahlung" habe ich nicht verstanden...



Alternative 1: 30 € Zahlen, nicht über LOS gehen, keine 4000 DM einziehen (in Euro weiss ich´s nicht)

Aternative 2: Einspruch erheben wie auf dem Bescheid beschrieben sein muss

Alternative 3: Nach Kuba auswandern. Lachen Fidel liefert nicht aus.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 27.01.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die folgenden Beiträge habe ich mangels Relevanz für die Fragestellung hierhin verschiebibert.

dom81: welche Rechtsgrundlagen werden denn für das Verwarnungsgeld genannt?
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dom81
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

@biber

als rechtsgrundlage wird auf einen paragraphen in der abfallentsorgungs-satzung der stadt verwiesen.

was ich nicht verstehe ist, dass das blose notieren meines nummernschilds, datum und uhrzeit (ohne beweisfoto, etc.) laut stadt ausreichen soll. das beweist doch in keiner weise, dass ich zu der behaupteten zeit an diesem ort war?! der anwohner kann doch theoretisch aufschreiben, was er will.

am ende ist´s doch aussage gegen aussage. oder ist der pate der stadt glaubwürdiger?

evtl. hat die rechtsgrundlage nicht mal bestand?!
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Stadt reicht die Aussage des Unbeteiligten erstmal als Beweis, was ja nicht heisst, dass ein Richter das genauso sieht, sofern Sie Einspruch einlegen.

Andererseits wenn diese Person Sie gar nicht kennt, hätte sie ja auch kein Motiv hier falsche Angaben zu machen. Das erhöht natürlich die Glaubwürdigkeit.
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Gemeinden die schreiben Zeiten vor zu denen Müll oder auch Wertstoffe eingeworfen werden dürfen.

Ob dies so in ihrer Abfallentsorgungssatzung ihrer Stadt veranktert ist oder nicht lässt sich schlecht beurteilen, einfach mal in den entsprechenden, genannten Paragraphen schauen und schon hat man darüber Gewissheit.

Sinn und Zweck solcher Satzungen sind es für gewöhnlich Störung der Anwohner zu minimieren, inwiefern hier von einer Störung ausgegangen werden kann z.B. aufgrund von zuschlagenden Autotüren oder dergleichen wage ich nicht zu beurteilen.

Insofern keine Störung vorlag kann man über Sinn und Unsinn immer noch diskutieren aber ob es dafür lohnt Einspruch einzulegen und sich sein "Recht" zu erkämpfen kann man nur für sich selber entscheiden.

Zahlen bringt Frieden.

Ansonsten Einspruch einlegen und hoffen, dass der Vorwurf fallengelassen wird oder aber das Gericht zu der Erkenntnis kommt, dass der Schutzzweck der Norm (Ruhe der Anwohner z.B.) durch das unerlaubte einwerfen von Altpapier außerhalb der Einwurfzeiten nicht tangiert wurde...

Ich würde zähneknirschend wohl eher zahlen, da ist man auf der sicheren Seite auch wenn es schmerzt.
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dom81
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die antworten.

mich ärgern vor allem zwei dinge.

erstens kann ich mich (wie gesagt) tatsächlich nicht daran erinnern, zu dieser zeit dort gewesen zu sein. deshalb will/kann ich nicht für etwas zahlen, was ich möglicherweise nicht war. einen wirklich neutralen beweis gibt es ja nicht. möglich wäre doch auch, dass der anwohner depot-nutzer schickanieren will, um künftig auch zu den öffnungszeiten des depots mehr ruhe zu haben.

und zweitens geht es nicht in meinen kopf, wie man einen menschen wegen so etwas anzeigen kann. von wirklicher lärmbelästigung kann doch nun wirklich keine rede sein?! der stadt sollte doch genauso am nachbarschaftlichen frieden gelegen sein. der wird durch solche maßnahmen natürlich nicht gefördert...
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Hallöle

Pate der Stadt = Blockwart oder ABV. Die Örtlichkeit liegt aber nicht zufälligerweise im östlichen Teil unserer Bundesrepublik?
Seit wann wird der Einwurf von Altpapier als Ruhestörung deklariert? Hier wiehert mal wieder der Amtsschimmel.

Grüssle Mit den Augen rollen
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Da wo die Satzung der Gemeinde es hergibt und der nachbarschaftliche Frieden dahin ist wurden schon OWI's gegen Leute verhangen, welche fünf Minuten nach der Zeit, leise in ihre eigene Wertstofftonne die Umverpackungen des letzten Einkaufes entsorgten... Traurig

Ich gehe bei einer normal geschlossenen Autotür - und das dürfte das einzige "störende" Geräusch gewesen sein - auch nicht davon aus, dass die ganze Sache vor Gericht zugunsten des "Paten der Stadt" ausgehen würde aber: "vor Gericht und auf hoher See..." Winken
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