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Anstiftung zum Kindesmissbrauch?!, Strafen für Kinder?!

 
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matze-sommer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 21:53    Titel: Anstiftung zum Kindesmissbrauch?!, Strafen für Kinder?! Antworten mit Zitat

zuerst die Frage zum Thema Anstiftung zum Kindesmissbrauch:

Mehrfach habe ich meine Mutter dabei erlebt, besser gesagt ich habs mitgehört, wie sie meinen vater dazu aufgefordsert hat mich zu verprügeln, weil ich nicht immer das tue was sie sagt.
Wortlaut: "Nimm ihn dir mal so richtig zur Brust, Schlag ihn zusammen, damit der mal merkt wer hier Chef ist, So richtig ein paar hinter die Ohren!"
Sie hat zwar Recht wenn sie behauptet ich tue nicht das was sie sagt, aber dann soll si vernüftig bleiben, mit realistischen Strafen.
Nun zur Frage, kann man das als Anstiftung zu Kindermissbrauch sehen? Und: Ist alleine die Aufforderung zu einer Straftat, ohne jede Art von Ausführung, dieser strafbar?
dazu: Meine Mutter ist Tagesmutter, mit den Kindern geht sie auch nicht immer gut um.

zweites Problem:

Ist es angemessen für Schulische Bildung wichtige Dinge bei zB schlechteen Noten als Strafe zu entziehen? Bei mir betrifft es den PC, bei einer Zensur schlechter als 3 ist er, oder zumindest ein Bestandteil für 14oder mehr Tage weg:!: . Allerdings brauche ich den Rechner für die Schule und habe dadurch auch schon schlechte Leistungen mitgebracht, mein Vater meint das sei richtig so. .... HÄ?!
Ist so eine Art von Bestrafung angebracht, und könnte man, rein theoretisch, die Eltern wegen Diebstahl anzeigen? (der Computer ist zu 100% von mir gekauft und bezahlt worden) Frage

Danke schonmal für die Antworten,
Matze
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 23:32    Titel: Re: Anstiftung zum Kindesmissbrauch?!, Strafen für Kinder?! Antworten mit Zitat

matze-sommer hat folgendes geschrieben::
zuerst die Frage zum Thema Anstiftung zum Kindesmissbrauch:
Liegt nicht vor. Damit ist eigentlich immer sexueller Missbrauch gemeint. Der Fachbegriff ist "Misshandlung Schutzbefohlener".

Zitat:
Mehrfach habe ich meine Mutter dabei erlebt, besser gesagt ich habs mitgehört, wie sie meinen vater dazu aufgefordsert hat mich zu verprügeln, weil ich nicht immer das tue was sie sagt.
Wortlaut: "Nimm ihn dir mal so richtig zur Brust, Schlag ihn zusammen, damit der mal merkt wer hier Chef ist, So richtig ein paar hinter die Ohren!"

Wenn sie ohnehin davon ausgehen kann, dass 1. Vater seinem Sohn nix tut und 2. Sohn mithört, dann ist die Aufforderung vermutlich nicht wörtlich gemeint, sondern dann dient das vielleicht einfach nur zum "Dampf ablassen". Die Kiddies zwischen 12 und 19 können einem nämlich ganz schön auf den Nerven rumtrampeln Winken .
Zitat:
Sie hat zwar Recht wenn sie behauptet ich tue nicht das was sie sagt, aber dann soll si vernüftig bleiben, mit realistischen Strafen.
Hast Du ihr das schon mal so gesagt?
Zitat:
Nun zur Frage, kann man das als Anstiftung zu Kindermissbrauch sehen?
Nein. Siehe oben. "Kindesmisshandlung".
Zitat:
Und: Ist alleine die Aufforderung zu einer Straftat, ohne jede Art von Ausführung, dieser strafbar?
Das kommt auf die Straftat an. Mord: Ja. Beleidigung: Nein.
Zitat:
dazu: Meine Mutter ist Tagesmutter, mit den Kindern geht sie auch nicht immer gut um.
Das kann alles und nichts heißen. Könnte von "regelmäßig verdreschen" bis zu "schimpfen" gehen.

Zitat:
zweites Problem:

Ist es angemessen für Schulische Bildung wichtige Dinge bei zB schlechteen Noten als Strafe zu entziehen? Bei mir betrifft es den PC, bei einer Zensur schlechter als 3 ist er, oder zumindest ein Bestandteil für 14oder mehr Tage weg:!: .
Sowas kann eine angemessene Strafe sein. Einige meiner Schüler bekommen Händi-Verbot, Internet-Kabel ausgesteckt, Ausgangsverbot etc. Irgendwie muss Strafe manchmal sein, oder?
Zitat:
Allerdings brauche ich den Rechner für die Schule und habe dadurch auch schon schlechte Leistungen mitgebracht, mein Vater meint das sei richtig so. .... HÄ?!
Dann könntest Du Dich vielleicht mit dem Lehrer "verbünden". Dass der den Papa mal zum Gespräch einlädt. Und dann bekommt der Papa vom Lehrer erzählt, dass man mit einer 6 in "Informationstechnologie" sitzen bleiben kann, und der Schüler doch bitte dringend üben soll bzw. die Hausaufgaben erledigen.
Zitat:
Ist so eine Art von Bestrafung angebracht,
Das kann man nur beurteilen, wenn man weiß, wofür die Strafe verhängt wurde und wem. Wenn ein Schüler zu wenig schläft, weil er noch bis 3 Uhr in der Früh im ICQ abhängt, dann ist die Strafe möglicherweise noch zu gering. Wenn die Strafe aber für ungewaschene Füße verhängt wurde, dann ist sie sicher unpassend.

Zitat:
und könnte man, rein theoretisch, die Eltern wegen Diebstahl anzeigen? (der Computer ist zu 100% von mir gekauft und bezahlt worden) Frage
Nein. Sie wollen ja gar nicht den Computer haben, sondern den Schüler erziehen. Das Haben-Wollen ("Zueignungsabsicht") gehört aber zum Diebstahl mit dazu - also ist es kein Diebstahl. Und das "Erziehen" ist ihr Recht - das steht sogar im Grundgesetz.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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mutti50
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 78
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bravo Mitternacht!!

Lehrer wie du sind gesucht!!! Jetzt mal off-topic. Ich kenne das auch ganz anders.

Wenn ich die Uhr zurückdrehe stehen mir noch die Haare zu Berge. Egal ob Bub oder Mädchen, die können einer wirklich das Blut unter den Nägel hervor holen.. Und ganz ehrlich, man kann als Eltern wirklich nicht alles erlauben oder geben. Es gibt nun mal Grenzen, die jeder für sich vielleicht anders sieht bzw zieht.

Schlimm wird es dann, wenn Lehrer die Schüler noch dabei unterstützen. Och, wenn es nicht klappt daheim (man ist ja erwachsen und jeder Freund/in soll ja jetzt übernacht bleiben können)??Oder Taschengelderhöhung bzw Markenklamotten, schimpfen über die überhöhte Telefonrechnung bzw Internetkosten (damals gab es weder Flatrate noch billig Telefonate )???? Daddy soll erst mal ausrechnen wieviel er blechen müßte wenn Sohn/Tochterlieb erst mal auszieht.

Falls ein Elternteil mal die Hand ausrutschen sollten, gibt es ja die Möglichkeit der Anzeige. Was wiederum zur Folge hatte, daß so manch ein Sproß sich von dem Zeitpunkt an verbal gar nicht mehr zurück nahm. Wozu auch?

Daddy muß ja wohl oder übel Unterhalt zahlen. Und DAS nicht wenig. Also bekam so mach ein Elternpaar -wenn es den Kiddies nicht paßte- an den Kopf geknallt: wenn es Euch nicht paßt kann ich ja gehen.. Ihr müßt dann eh XXXX an Unterhalt zahlen.

mfG
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J_Denver
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

@ mutti50

du bist deutschland.... lautes Lachen lautes Lachen lautes Lachen

eigentlich gehört der beitrag in de o.a. fred
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Anstiftung zum Kindesmissbrauch würde ich es auch nicht nennen.

Zitat:
§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


Naja, es wäre eine Anstiftung zur Körperverletzung. Wenn das der genaue Wortlaut war, ist das bedenklich. Bedenklicher jedenfalls als sowas wie "Dem muss mal jemand kräftig in den Ar... treten"

Lieben Gruß,
Hendrik
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn die Strafe aber für ungewaschene Füße verhängt wurde, dann ist sie sicher unpassend.

Das kann man aber auch anders sehen... äh, riechen... Lachen
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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