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Stromzahlungen/diverse Mahnungen - kann man Kosten umgehen?

 
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definitionofmay
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Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 20:59    Titel: Stromzahlungen/diverse Mahnungen - kann man Kosten umgehen? Antworten mit Zitat

Ich spreche hier im Auftrag eines Freundes,
der mich um Rat fragte. Ich selbst bin aber wohl nicht der richtige Ansprechpartner,
deshalb frag ich hier mal nach.
Mein Freund zahlt jeden Monat seine Stromkosten - ohne Dauerauftrag - bedeutet, dass er bis zum 28. des jeweiligen Monats überwiesen haben muss.
Leider ist der gute Herr ab und an nicht so hinterher und überweist erst eine Woche später.
Nun gabs schon 3-4 Mahnungen mit immer 3€ Mahngebühr.
Die Rechnungen sind ja alle bezahlt, aber die Mahngebühr will er nicht zahlen.
Nun kam letzte Woche eine Mahnung zu den Mahnkosten, die sich jetzt bei 15€ befinden.
Natürlich haben die auch da gleich wieder 3€ draufgehauen.
Jetzt die Frage:
Ist es ok, jedesmal 3€ zu verlangen und auf das letzte Schreiben auch direkt nochmal 3€?
Ist es möglich, sich da irgendwie rauszuwinden?
Wie wäre die genaue Rechtslage?

Ich danke schonmal im Vorraus für die Antwort. Smilie
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 21:13    Titel: Re: Stromzahlungen/diverse Mahnungen - kann man Kosten umgeh Antworten mit Zitat

definitionofmay hat folgendes geschrieben::

Ist es möglich, sich da irgendwie rauszuwinden?


Man könnte genauso fristgerecht und in vollständiger Höhe zahlen, wie man vielleicht im Gegenzug erwartet, daß man ständig und in ausreichender Menge mit Strom versorgt wird.

definitionofmay hat folgendes geschrieben::

Wie wäre die genaue Rechtslage?


Wenn man wirklich in Erwägung zieht, wegen 3 € zu klagen, bzw. sich verklagen zu lassen und nicht hinterfragen möchte, ob nicht vielleicht selbst die 3 € noch völlig unterhalb dessen angesetzt werden, was durch nicht fristgerechte Zahlungen an Aufwand verursacht wird, dann gelten folgende Grundsätze: Nach Ablauf eines vertraglich vereinbarten Zahlungsziel tritt Verzug ein. Mit Verzugseintritt entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Mahnkosten stellen in der Regel ein Schaden ein, der auf die nichtfristgerechte Zahlung zurückzuführen ist.
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definitionofmay
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Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Damit gehe ich soweit konform.
Was ist mit den zusätzlichen 3€ für die Mahnung für die Mahnungen?
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas würde grundsätzlich in den Vertragsbedingungen geregelt.

Außerdem könnte auch § 367 BGB relevant sein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/367.html
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