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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 30.12.07, 16:45 Titel: Sollen die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden? |
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Artikel 20a des Grundgesetzes sieht den Schutz der Umwelt und der Tiere vor.
Der Schutz der Familie ist in Artikel 6 geregelt. Nun möchte die SPD diesen Artikel um folgenden Absatz erweitern:
Das Bundesministerium der Justiz hat folgendes geschrieben:: | Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. |
Die CDU/CSU scheint sich noch gegen den Vorschlag zu sträuben. Im § 1 SGB VIII (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe) sind Ausführungen zum Kinderschutz zu finden.
Soll der Schutz der Kinder in das Grundgesetz aufgenommen werden? |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 30.12.07, 17:38 Titel: |
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Es ist eben auf der anderen Seite so, dass das Verfassungsrecht nicht unbedingt übersichticher und klarer wird, wenn man alles was wünschenswert ist in die Verfassung aufnimmt.
Besteht denn eine Regelungslücke? Würde die ergänzende Formulierung dazu führen, dass Kinder in Zukunft Rechte einfordern könnten, die ihnen derzeit noch verwehrt sind? Wenn Art. 2 jedem Menschen die freie Entfaltung der Persönlichkeit zusichert, warum soll man dann zusätzlich betonen, dass auch Kinder dieses Recht haben? Weil Kinder keine so richtigen Menschen sind? ()
Wenn Kinder "keine so richtigen Menschen sind", dann mutet es in der Tat seltsam an, dass Tierrechte und Umweltschutz in der Verfassung verankert sind, aber nicht Kinderrechte. Wenn aber alle bestehenden Grundrechte (Menschenrechte) selbstverständlich auch für Kinder gelten, dann hat eine gesonderte Regelung für Tiere eine Existenzberechtigung, da sie eine bei Kindern eben nicht bestehende Regelungslücke ausfüllt. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 30.12.07, 17:55 Titel: |
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Einige Zeit bin ich der Auffassung unserer Bundeskanzlerin gefolgt, daß dies nicht erforderlich ist. Artikel 6 GG schien das Recht der Kinder ausreichend zu decken.
Von dieser Auffassung bin ich, nicht zuletzt wegen der Kindstote jüngeren Datums, abgerückt. Weder die staatliche Ordnung (Art 6 Abs. 1 GG) noch die staatliche Gemeinschaft (Art 6 Abs. 2 GG) konnten gewährleisten, daß das größte Gut eines Staates, nämlich der Nachwuchs, angemessen geschützt wird.
Daher hoffe ich, daß die staatliche Grundsubstanz -die Kinder- explizied ins GG aufgenommen wird und die Missachtung ihrer Rechte dann mit drakonischen Strafen geahndet werden kann.
_________________ Shit happens |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 30.12.07, 17:58 Titel: |
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Das würde dann aber evtl. auch zu einer massiven Verschiebung der rechtlichen Wertungen in anderen Bereichen nach sich ziehen. Man muss nicht Papst sein, um sich zu überlegen welche Folgen dies zum Beispiel in der Frage der Abtreibung nach sich ziehen könnte. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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mitternacht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 30.12.07, 18:01 Titel: Re: Sollen die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werd |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Soll der Schutz der Kinder in das Grundgesetz aufgenommen werden? |
Er ist schon drin. Da kann ich mich Ciceros Meinung nur anschließen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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mitternacht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 30.12.07, 18:03 Titel: |
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SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben:: | Das würde dann aber evtl. auch zu einer massiven Verschiebung der rechtlichen Wertungen in anderen Bereichen nach sich ziehen. Man muss nicht Papst sein, um sich zu überlegen welche Folgen dies zum Beispiel in der Frage der Abtreibung nach sich ziehen könnte. |
Wieso? Ungeborene sind keine Menschen. Denen stehen auch keine Menschenrechte zu. Nachzulesen hier. |
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mitternacht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 30.12.07, 18:06 Titel: |
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Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | nicht zuletzt wegen der Kindstote | Ach komm, das ist doch nix Neues. Denk doch nur an Fausts Gretchen! _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 30.12.07, 18:06 Titel: |
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@Frank Oseloff,
ich respektiere ihren Standpunkt. Allerdings fühle ich mich in diesem Zusammenhang an den Film "Persepolis" erinnert, wo die Hauptfigur in ihrer Kindheit sagt, als Herrscherin der Welt würde sie gegen Armut und Not vorgehen, indem sie beides einfach verbieten würde.
Ist der Staat nicht bereits heute verpflichtet, alles zu tun, um Fälle wie die
Zitat: | Kindstote jüngeren Datums |
zu verhindern? Wenn der Staat diese Aufgabe bisher wegen mangelnder personeller und finanzieller Ausstattung der zuständigen Stellen nicht ausreichend erfüllt hat - ändert sich das, wenn in der Verfassung ein neuer Programmsatz steht? |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 30.12.07, 18:07 Titel: |
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Klar. Und Tiere sind keine Sachen.
Wobei wir mal wieder bei Singer wären (im Sinne von ein ausgewachsenes Schwein besitz mehr Würde als ein Embryo), oder wie? Ist halt die Frage in welche Richtung unsere brave new world gehen soll. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 30.12.07, 18:15 Titel: |
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...ich sehe eher das hier..
Zitat: | Kinder können sich zudem selbst auf dieses subjektive Recht berufen und im Einzelfall z. B. mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen. |
...als problematisch an.
Mutter als Vertreterin des Kindes führt einen Prozeß gegen den Vater, dann eben nicht nur noch auf Erlangung von Unterhalt, sondern aller Rechte der Kinder, wie elterliche Sorge, etc..
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, hilft m.E. auch ein subjektives Recht des Kindes nicht viel weiter als die bisherigen Regelungen und Mechanismen.
Gruß
Peter H.
P.S.: BTW erachte ich das ganze Gerede eher wieder mal für publicty-(Wählerstimmen-erheischende)-trächtige Panikmache, einen Aktionismus, der zuvorderst m.E. nicht das Interesse des Kindes im Auge hat. |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 30.12.07, 18:20 Titel: |
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Verfassungsändeurngen sind ja inzwischen ein beliebter Sport für all die Politiker, denen es nicht darum geht effektiv die Probleme zu beseitigen sondern andere Verfassungsordnungen einzuführen. Das ist bei Schäuble-Schily ja nicht anders.
Behörden mit dem nötigen Geld und Personal auszustatten ist natürlich weniger einfach. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 30.12.07, 18:37 Titel: |
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Die Kernfrage ist doch: "Was sagt die Verfassung zum Kinderschutz?"
Die Persönlichkeitsrechte der Kinder sehe ich in Art. 1 und 2 schon jetzt verankert. Zu Bedenken gebe ich, daß Zitat: | (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
So lautet Art. 1 (3) GG. Kinder werden sich nur schwer gegenüber ihren Eltern auf die Persönlichkeitsrechte berufen können. Das Hauptproblem ist eigentlich der Art. 6 GG. Es geht im Kern daher um Frage wie weit darf das Elternrecht eingeschränkt werden? Bedarf es einer grundgesetzlichen Einschränkung des Elternrechtes, um das Kindeswohl sicher zu stellen? |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 30.12.07, 18:41 Titel: |
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Gibt es denn notwendige und wünschenswerte Reformvorhaben zugunsten der Kinder, die aber bislang verfassungswidrig sind, weil sie das Elternrecht zu stark einschränken? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 30.12.07, 18:44 Titel: |
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Ich wüsste nicht, warum Artikel 1 GG Absatz 1 erst für Menschen eines gewissen Alters gelten sollte. Man sollte sich erstmal daran erinnern und die Zeit, die eine GG- Änderung bräuchte, mit dem Planen und Umsetzen von Sinnvollen Maßnahmen verbringen.
Denn explizite Kinderrechte im GG würden noch lange nicht bedeuten, daß nun auch effektiv getan wird.
Also Contra Lippenbekentnisse und Pro Handlung! _________________ Geist ist Geil! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 30.12.07, 18:53 Titel: |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: | Gibt es denn notwendige und wünschenswerte Reformvorhaben zugunsten der Kinder, die aber bislang verfassungswidrig sind, weil sie das Elternrecht zu stark einschränken? |
Dazu siehe Abschlussbericht vom 17. November 2006 zu „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ - (PDF-Datei)
Abschlussbericht vom 17. November 2006 hat folgendes geschrieben:: | Das Grundgesetz garantiert den Eltern gegenüber dem Staat den Vorrang in Fragen der Pflege und Erziehung der Kinder (Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Eltern, die dieser Verantwortung nicht nachkommen, können sich aber gegenüber staatlichen Eingriffen zum Schutz des Kindes nicht auf das Elternrecht berufen. Vielmehr ist der Staat zur Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls zum Eingriff in die elterliche Sorge legitimiert. Die Elternrechte finden insoweit ihre Grenzen im Kindesschutz (Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 GG: „staatliches Wächteramt“). |
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