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Auskunft nach Strafanzeige

 
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Rechtlaie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 20:16    Titel: Auskunft nach Strafanzeige Antworten mit Zitat

wenn man als Geschädigter eine Strafanzeige aufgibt;

bekommt man über Ermittlungsergebnisse; Einstellung oder Verurteilung

automatisch Auskunft oder nur auf Antrag ?


Falls ein Antrag nötig ist; welche Anforderungen werden an den Antrag gestellt ?


Vielen dank Winken
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 28.01.08, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren wird der geschädigte, der zugliech anzeigeerstatter ist, beschieden. Über Ermittlungsergebnisse und Verurteilung gibts keine automatische Auskunft, auf eine formlose Sachstandsanfrage ("in dem Ermittlungsverfahren gegen... wegen...... Strafanzeige vom..... ggü Polizei..... bitte ich um MItteilung des Sachstands") sollten im nOrmalfall die erwünschten Informationen erteilt werden.
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Rechtlaie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

dankeschön
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