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Vergleich zu lasten dritter möglich?

 
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Juergenbeit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Bielefelderstr.46a

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 13:40    Titel: Vergleich zu lasten dritter möglich? Antworten mit Zitat

Also ein Wegerecht mit Problemen.
A Hat eine Wohnung gekauft mit einer Grunddienstbarkeit also Wegerecht.
Der Nachbar B hat ein Wegerecht und verkauft sein Hinterland. Da diese Leute Bauen möchten und A seine Zustimmung zur Baulast verweigert wird die Baulast auf dem Grund von B eingetragen.
Diese Baulast wird von B so wie den neuen Anliegern CDE nicht erbracht. DieGeschichte läuft durch die instanzen und wird abgeschmettert. Vor dem Verwaltungsgericht wird durch BCDund E mit dem Vertreter der Stadt ein Vergleichgeschlossen das die Baulast nicht erbracht werden muss solange die Grunddienstbarkeit von A 3m breit ist. Durch Pflanzschalen wurde der Weg nun auf 2,75 m schmaler gemacht und dieStadt weigert sich immer noch die Baulast durchzusetzen ist da nicht eine Rechtswiedrigkeit oder Benachteiligung angesagt. Die Stadt und BCDE schließen einen Vergleich und belasten das Grundstück von A? Der bei der Verhandlung garnicht anwesend sein kann und darf so das Verwaltungsgericht. Geschockt
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Bin Rechtlich ein neuer Mensch und freue mich über jede Antwort die der Gerechtigkeit Dient.
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