Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
stefan13 Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 29.01.08, 20:31 Titel: Anwaltsgebühren nach §§ 286 BGB |
|
|
hallo...
ich bekam am 22.01.2005 eine Kaufpreis-Rückforderung eines Anwalts in Höhe von 811€. Mein Anwalt schrieb damals dem Anwalt der gegnerischen Partei, dass ich die 811€ erstatten werde, aber nicht die noch zusätzlichen geforderten 117,62€ (Anwaltsgebühren) des gegnerischen Anwaltes. Da kein Verzug vorliegt.
Nun bekam ich wieder Post am 22.01.08(drei Jahre später). Hier verlangt nun der Anwalt seine 117,62€.
Muss dazu noch sagen, dass die 811€ von einem Navi waren, dass gestohlen war und ich auch schon eine Gerichtsverhandlung hatte. Das Verfahren gegen mich wurde aber am 10.01.08 eigestellt.
Ich hoffe ihr habt den Fall verstanden.
Meine Frage nun. Ist dies nun nach drei Jahren noch rechtmäßig? Und muss ich die Anwaltsgebühren bezahlen?
Vielen dank für eure Antwort |
|
Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 30.01.08, 13:57 Titel: |
|
|
Verjährt ist eine Forderung aus 2005 erst am 31.12.2008. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
 |
Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
|
Verfasst am: 30.01.08, 15:15 Titel: |
|
|
Außerdem ist der Verzugschaden nur eine Anspruchsgrundlage für SchE. Eine andere ist z.B. der deliktische SchE-Anspruch.
Hierbei ist in der Regel kein Verzug erforderlich.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
|
Nach oben |
|
 |
stefan13 Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 30.01.08, 15:17 Titel: |
|
|
danke für deine schnelle antwort. jetzt bleibt nur noch die frage, ob die forderung auch wirklich rechtens ist. bei der kaufpreis-rückforderung war ich ja nicht im "Verzug". ich habe die 811€ damals sofort bezahlt. ich zitiere " die mit unserer einschaltung aufgelaufenen anwaltlichen gebühren und auslagen erlaube ich mir im wege des verzugsschadens nach §§ 286 ff. bgb nachfolgend bekanntzugeben mit der aufforderung des zahlungsausgleiches gegenüber eines unserer u. a. konten."
mein anwalt hat schon vor drei jahren in dem schreiben erwähnt hat, dass es sich hierbei nicht um verzug handelt. und mir geraten nicht zu zahlen. wieso kommt jetzt nach drei jahren wieder ein schreiben? probiert dieser anwalt einfach nur nochmal sein glück?
was passiert, wenn ich dieser forderung nicht nachgehe?
vielen dank |
|
Nach oben |
|
 |
report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
|
Verfasst am: 30.01.08, 15:49 Titel: |
|
|
Ging die Einmalzahlung von 811 Euro an den Anwalt oder an den Gläubiger ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
|
Nach oben |
|
 |
stefan13 Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 30.01.08, 16:53 Titel: |
|
|
hallo, die einmalzahlung von 811€ ging auf ein konto des gegnerischen anwalts. der dann wahrscheinlich den betrag an den gläubiger überwies. |
|
Nach oben |
|
 |
report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
|
Verfasst am: 30.01.08, 17:13 Titel: |
|
|
Bei der Bezahlung des Anwaltes hat er zunächst einmal seine Kosten einbehalten und den Restbetrag an seinen Mandanten weitergeleitet.
Demzufolge besteht noch ein Anspruch des Gläubigers aus der 811-Euro-Geschichte - eben exakt diese 117,62 Euro. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 30.01.08, 17:17 Titel: |
|
|
report hat folgendes geschrieben:: | Demzufolge besteht noch ein Anspruch des Gläubigers aus der 811-Euro-Geschichte - eben exakt diese 117,62 Euro. |
Dieser Anspruch besteht nur, wenn tatsächlich Verzug vorlag. Ansonsen ist der Gläubiger für die Zahlung seines Anwaltes selber verantwortlich.
Hat der Gläubiger denn vor Beauftragung des Anwaltes den Kaufpreis von "ich" gefordert? _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
stefan13 Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 30.01.08, 17:23 Titel: |
|
|
nein. das schreiben war die erste forderung. vorher gab es keine von seiten des gläubigers! |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 30.01.08, 17:30 Titel: |
|
|
Wenn "ich" dann nicht auf irgend eine andere Art und Weise in Verzug geraten ist, dann sind die gegnerischen Anwaltsgebühren, wenn sie als Verzugsschaden geltend gemacht werden, m. E. nicht zu erstatten. Da "ichs" Anwalt genau dies seinerzeit geschrieben hatte, gehen wir mal davon aus, daß Verzug tatsächlich nicht vorlag.
@Milo:
Welchen deliktischen Anspruch könnte der Gläubiger hier haben, um seine Anwaltskosten ersetzt zu bekommen? _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
stefan13 Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 30.01.08, 19:24 Titel: |
|
|
danke für eure antworten. habt mir sehr geholfen. |
|
Nach oben |
|
 |
Seevetaler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.12.2006 Beiträge: 229
|
Verfasst am: 30.01.08, 21:57 Titel: |
|
|
Wie sieht es denn mit § 823 I iVm § 249 aus?
Wie halt auch bei Verkehrsfällen: wenn die Einschaltung des Rechtsanwaltes erforderlich war.....
Bei Verkehrsunfällen muss doch auch nicht - um die Kosten für den Rechtsanwalt ersetzt zu bekommen - Verzug vorliegen. |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 30.01.08, 22:00 Titel: |
|
|
Verkehrsunfall etc. ist klar. Hier ging es um einen Kaufvertrag..... _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
|
Verfasst am: 31.01.08, 08:36 Titel: |
|
|
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | Verkehrsunfall etc. ist klar. Hier ging es um einen Kaufvertrag..... |
Nicht unbedingt....
stefan13 hat folgendes geschrieben:: | Muss dazu noch sagen, dass die 811€ von einem Navi waren, dass gestohlen war und ich auch schon eine Gerichtsverhandlung hatte. Das Verfahren gegen mich wurde aber am 10.01.08 eigestellt. |
Wenn "ich" wusste, dass er heiße Ware verkauft, sind wir im Deliktsrecht. Kann also auch eine 153er Einstellung gewesen sein.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 31.01.08, 09:06 Titel: |
|
|
Milo hat folgendes geschrieben:: | Wenn "ich" wusste, dass er heiße Ware verkauft, sind wir im Deliktsrecht. Kann also auch eine 153er Einstellung gewesen sein.... |
Ja, das hatte ich nicht berücksichtigt. Danke! _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
|