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Verfasst am: 28.01.08, 14:09 Titel: Verjährung bei vergehen gegen Jugendschutz doppelte Strafe?
Hallo,
dem Betreiber einer Internetseite wurde nachgewiesen das er Spiele und Videos zum Verkauf angeboten hat, welche indiziert waren und somit nicht angeboten werden dürfen. Es kam zu einer einstweiligen Verfügung, gegen die der Betreiber (ob bewusst oder unbewusst bleibt unklar) verstoßen hat. Daher wurde ein Ordnungsgeld verhängt. (Wettbewerbsrecht / im Nachgang zu einer Abmahnung)
Mich beschäftigt gerade die Frage, nach welcher Zeit ein solcher Verstoß verjährt ist.
Können Sie mir dazu eine Information geben?
Natürlich interesiert es mich auch, ob und in welchem Umfang weiter gegen den Betreiber vorgegangen werden kann?
Die Verfolgung verjährt bei Strafttaten ab 3 Jahren. Umso langer eine Tat mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann umso länger ist die Verjährungsfrist. Lebenslange Freiheitsstrafen verjähren niemals.
In wie weit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verjährt weiß ich nicht, aber ich glaube das verjährt auch nicht so schnell.
vielen dank. Ich habe mich vermutlich im Forum geirrt, es sollte vielleicht im Unterforum "Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht" verschoben werden.
Unterstellen wir einmal das die Staatsanwaltschaft hier nun Anzeige erhalten hat und den Verstoß verfolgt. Wie lange nach einem eventuellen Verstoß kann dazu eine Strafe verhängt werden?
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