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Einstieg in den Zug ohne Fahrkarte, Kontrolle vor...

 
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hubutz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 08:11    Titel: Einstieg in den Zug ohne Fahrkarte, Kontrolle vor... Antworten mit Zitat

... dem eigentlichen Fahrtantritt.


Guten Morgen alle zusammen,

ich hätte eine kleine Frage:
Angenommen jemandem fällt just in dem Moment in den er in einen Zug steigt auf, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt. Der Zug ist noch nicht losgefahren, die Türen haben sich noch nicht geschlossen.
Die Person möchte aussteigen, um sich eine Karte zu lösen, wird aber vom Fahrkartenkontrolleur abgefangen und zu xx€ Bußgeld verdonnert.

Wie ist denn hier die Rechtslage? Dass man nicht ohne gültige Fahrkarte "fahren" darf ist klar, der Zug stand aber. Über eine Aufklärung wäre ich sehr erfreut!

Danke und beste Grüße,
hubutz

PS: Ich hoffe das Unterforum stimmt, ansonsten bitte ich einen Moderator um die Verschiebung ins richtige!
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 08:45    Titel: Re: Einstieg in den Zug ohne Fahrkarte, Kontrolle vor... Antworten mit Zitat

hubutz hat folgendes geschrieben::

PS: Ich hoffe das Unterforum stimmt, ansonsten bitte ich einen Moderator um die Verschiebung ins richtige!


Dss kommt darauf an, was gemeint ist

Zitat:
....wird aber vom Fahrkartenkontrolleur abgefangen und zu xx€ Bußgeld verdonnert.


Das ist nicht möglich.

Es gibt zum einen die Erhebung einens erhöhten Fahrpreises nach EVO § 12 durch das Verkehrsunternehmen. Der wird fällig, wenn der Reisende bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist.

Ich möchte sagen, das die Reise mit dem Betreten des Beförderungsmittels angetreten wurde.

Wird nach einer strafrechtlichen Sanktion gefragt, ist § 265a Abs 1 StGB einschlägig: Wer die … Beförderung durch ein Verkehrsmittel … in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, ....

Dies dürfte hier nicht erfüllt sein.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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hubutz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ich meinte natürlich den _erhöhten Fahrpreis_ tut mir leid für den Fauxpass! Smilie

Das heißt mit dem Betreten des Zuges beginnt die Reise? Alles klar!

Vielen Dank
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whvceltic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

hubutz hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,

ich meinte natürlich den _erhöhten Fahrpreis_ tut mir leid für den Fauxpass! Smilie

Das heißt mit dem Betreten des Zuges beginnt die Reise? Alles klar!

Vielen Dank


dann darf also niemand ohne Fahrkarte seiner Oma den Koffer in den Zug tragen?

halte ich für sehr abwegig !
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hubutz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
hubutz hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,

ich meinte natürlich den _erhöhten Fahrpreis_ tut mir leid für den Fauxpass! Smilie

Das heißt mit dem Betreten des Zuges beginnt die Reise? Alles klar!

Vielen Dank


dann darf also niemand ohne Fahrkarte seiner Oma den Koffer in den Zug tragen?

halte ich für sehr abwegig !


Moin!

genau das war ja meine Frage. Mmn beginnt die Fahrt mit der Fahrt? Ich weiß es aber nicht und suche deshalb hier um Rat Smilie
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ganascia528
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

In Hamburg muß man sich eine Bahnsteigkarte kaufen, ansonsten darf man noch nicht einmal den Bahnsteig betreten, auch wenn ich meiner Oma den koffer tragen möchte.
Grüße
Claudia
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::

dann darf also niemand ohne Fahrkarte seiner Oma den Koffer in den Zug tragen?


Dann käme es ggf. zusätzlich auf des Zweck des Betretens an.

Hier war es offenbar der Wunsch, befördert zu werden.

Was ist dann eigentlich, wenn man der Oma den Koffer in den Zug trägt und der Zug fährt ab, bevor man wieder aussteigen kann (Vielleicht, weil Oma sich erst noch 20x bedanken mußte)?

Wir brauchen eine Definition, wann eine Reise als angetreten gilt. Hat die jemand?
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klara_fall
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Anmeldungsdatum: 31.10.2007
Beiträge: 51
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich möchte sagen, das die Reise mit dem Betreten des Beförderungsmittels angetreten wurde.

Hmm, leuchtet mir nicht so ein.
Mal angenommen ich bringe meine Oma zum Zug und da ich weiss der Zug fährt noch nicht los bin ich so nett und bringe ihr Gepäck zu ihrem Sitzplatz, unterhalte mich noch ein bisschen ,weil ja noch Zeit ist bis zur Weiterfahrt.Und dann kommt ein Kontrolleur und will meine Fahrkarte sehen.Meine Antwort wäre da :"Kommen Sie wieder wenn der Zug losfährt, mal sehen ob ich da noch da bin!" Auf den Arm nehmen
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Neun von Zehn Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht schizophren,die Zehnte summt...
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hubutz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich für mich würde den Fahrtantritt mit dem Beginn der Fahrt, also dem Schließen der Türe und dem losfahren der Bahn/des Zuges definieren.

Aber ich bin ja auch nur ein Laie. :/
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whvceltic
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

würde ich auch so sagen, die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zum Beispiel sprechen ja auch ausdrücklich davon dass ein "Anspruch auf BEFÖRDERUNG nur mit gültiger Fahrkarte besteht"

wenn ich nicht "befördert werde" warum soll ich dann zahlen müssen?

Von Entgelt zum Betreten des Zuges ist dort nirgendwo die Rede

@ganascia528

ist das an jedem Bahnsteig in Hamburg ersichtlich? wo kann ich die Karte kaufen? wer betreibt den Bahnhof? rechtliche Grundlage für den Kauf einer "Bahnsteigkarte" ?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe zu dem Thema z.B, auch diese Diskussion --> www.bahninfo-forum.de/read.php?5,135361,page=1
_________________
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hubutz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie es mir scheint ist das im Bereich Hamburg anders als im Rhein-Main-Gebiet. Aber ich versuche mal die Beförderungsbedingungen auf einen wirksamen Paragraphen zu durchsuchen.

Dummerweise ist das auch meiner Freundin heute morgen passiert. Ich hätte mich ja schlicht geweigert das zu zahlen... :/
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ganascia528
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

@whvceltic
es steht an jedem Bahnsteig klar ersichtlich dran. Fahrkartenautomaten sind grundsätzlich vor den Bahnsteigen. In unserem Fern-Bahnhof in Harburg steht das übrigens auch so dran.
Quelle: http://www.hvv.de/pdf/fahrkarten/gemeinschaftstarif.pdf
hier bitte § 6 (2)

Grüße
Claudia
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hubutz
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Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ich bins schon wieder Traurig

Habe das gefunden:

Zitat:
(3) Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle. Die Fahrt gilt nach Verlassen des Fahrzeuges als beendet oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet),nach dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Aussteigehaltestelle. Wer lediglich den abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereich betreten will, erhält für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen einen unentgeltlichen Berechtigungsschein.


Wobei meine Freundin dann wohl das Entgelt zahlen darf. Bitte merkt euch: Immer erst einen "Besuchsschein" für nen Zug holen bevor ihr da nur reingeht um wem zu helfen oder so Winken
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