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wann muss hauptverhandlungstermin anberaumt werden?

 
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semiha
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Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 21:43    Titel: wann muss hauptverhandlungstermin anberaumt werden? Antworten mit Zitat

ich wurde wegen drängelns und nötigung im Straßenverkehr angeklagt. Das Hauptverfahren wurde eröffnet. Es sind fast sechs monate vergangen und es wurde immer noch nicht terminiert. Wie lange dauert normalerweise solch eine Terminierung? Gibt es hier auch Verjährungsfristen? Wie ist die Rechtslage
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 07:57    Titel: Re: wann muss hauptverhandlungstermin anberaumt werden? Antworten mit Zitat

semiha hat folgendes geschrieben::
ich wurde wegen drängelns und nötigung im Straßenverkehr angeklagt. Das Hauptverfahren wurde eröffnet. Es sind fast sechs monate vergangen und es wurde immer noch nicht terminiert.


Das ist von Bundesland zu Bundesland und von Gericht zu Gericht unterscheidlich. Aber 6 Monate sind so lange nicht, wenn man sich anschaut, wie in der Justiz an Personal eingespart wird. Ein Beispiel: Nach der hessischen Personalbedarfsplanung hat ein Jugendrichter 110 Minuten zur Bearbeitung eines Verfahrens. Alle Zeit, die er darüber hinaus benötigt, geht folglich zu Lasten der anderen Verfahren und erhöht deren Wartezeit...
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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JoWoo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 14:23    Titel: Re: wann muss hauptverhandlungstermin anberaumt werden? Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
semiha hat folgendes geschrieben::
ich wurde wegen drängelns und nötigung im Straßenverkehr angeklagt. Das Hauptverfahren wurde eröffnet. Es sind fast sechs monate vergangen und es wurde immer noch nicht terminiert.


Das ist von Bundesland zu Bundesland und von Gericht zu Gericht unterscheidlich. Aber 6 Monate sind so lange nicht, wenn man sich anschaut, wie in der Justiz an Personal eingespart wird. Ein Beispiel: Nach der hessischen Personalbedarfsplanung hat ein Jugendrichter 110 Minuten zur Bearbeitung eines Verfahrens. Alle Zeit, die er darüber hinaus benötigt, geht folglich zu Lasten der anderen Verfahren und erhöht deren Wartezeit...


Echt und ich dachte immer die verpelmmpern ihre Zeit da mit Kaffetrinken und lassen die Angeklagten warten.

Es gibt auch die Meinung, das das mit absicht gemacht wird, um dem Angeklagten so noch ein wenig zu ärgern und es für ihn schon einmal eine kleine Vorverurteilung ohne rechtlichen Hintergrund sein soll.

Jetzt verstehe ich auch warum die Staatsanwalt viel kleine Delikte einstellt, da der Aufwand wohl zu hoch wäre, aber das würden sie wohl nie zugeben.
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meisterproper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm und wielange dauert es in der Regel von der Zustellung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens?
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 30.01.08, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

meisterproper hat folgendes geschrieben::
Hmm und wielange dauert es in der Regel von der Zustellung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens?
Mein interner Rekord liegt bei 4 Jahren zw. Anklageerhebung und HVT... Mit den Augen rollen
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meisterproper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
meisterproper hat folgendes geschrieben::
Hmm und wielange dauert es in der Regel von der Zustellung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens?
Mein interner Rekord liegt bei 4 Jahren zw. Anklageerhebung und HVT... Mit den Augen rollen


Hmm und wenn dann mal so ein Termin angesetzt wird...

Hat der Angeklagte die Möglichkeit, um Verschiebung der Hauptverhandlung zu bitten (zu beantragen?)

Mit der Angeklagte denn zwingend erscheinen, wenn er einen Anwalt hat?
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JoWoo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
meisterproper hat folgendes geschrieben::
Hmm und wielange dauert es in der Regel von der Zustellung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens?
Mein interner Rekord liegt bei 4 Jahren zw. Anklageerhebung und HVT... Mit den Augen rollen


Wäre da nicht schon Verjährung eingetretten? Nach 4 Jahren jemanden erst zu bestrafen ist schon sehr dreißt. Kommt natürlich auf dem Fall an, Mord verjahr wohl nicht, aber an kleinen Delikten sind 4 Jahre schon sehr lange.
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