Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Jugendamt als Auskunftsquelle?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Jugendamt als Auskunftsquelle?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sandra_ah
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.01.05, 19:26    Titel: Jugendamt als Auskunftsquelle? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ich würde gerne wissen, ob das Jugendamt dazu verpflichtet ist, dem "Kind" nach Volljährigkeit auf eigenen Wunsch hin den namen eines Elternteils (insofern nicht adoptiert oder in Pflege gegeben, sondern nur bei trennung der Eltern) mitzuteilen. Des weiteren wüsste ich gerne, ob das Jugendamt Möglichkeiten hat, dem Kind mitzuteilen, wieviele geschwister es hat und wo diese wohnen (bzw ähnliche Details wie Alter und Namen). Fällt das Jugendamt unter Datenschutz und Schweigepflicht?

MFG
Sandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 11:18    Titel: Re: Jugendamt als Auskunftsquelle? Antworten mit Zitat

sandra_ah hat folgendes geschrieben::


ich würde gerne wissen, ob das Jugendamt dazu verpflichtet ist, dem "Kind" nach Volljährigkeit auf eigenen Wunsch hin den namen eines Elternteils (insofern nicht adoptiert oder in Pflege gegeben, sondern nur bei trennung der Eltern) mitzuteilen.



Dazu muss das Kind doch nur in seine Geburtsurkunde sehen. Wenn es keine hat, gibt es die beim Standesamt des Geburtsortes.

Bei Geschwistern wird es schwieriger, da müßte vermutlich ein rechtliches (!) Interesse nachgewiesen werden auf Auskunft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sandra_ah
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau heißt "rechtliches Interesse"?
Muss die Bitte nach Auskunft demnach einen formalen Grund vorweisen können; einfach aus Interesse an der Sachlage wird dem Kind nichts mitgeteilt ?

Gibt es andere Möglichkeiten, die jemand in dieser Situation beanspruchen könnte (Einwohnermeldeamt?)?

Danke.
Sandra_ah
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.