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Bearbeitungsgebühren für nicht erhaltene Mahnung

 
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DaisyD
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Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 15:45    Titel: Bearbeitungsgebühren für nicht erhaltene Mahnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich versuche den SV kurz zu halten:

Kauf bei Onlineversandhaus: 25,87

Wird 3 Tage nach Eingang der Ware überwiesen. Durch Zahlendreher wird die Überweisung zurückgebucht, was dem Schuldner erst nach insgesamt 3 Wochen auffällt, da Kontoauszüge (Onlinebank) nur monatlich kommen.

Der Rechnungsbetrag wird sofort beglichen. Drei Tage später flattert eine "letzte Mahnung" ins Haus- der Rechnungsbetrag plus 18 Euro (nicht näher definiert) wird angemahnt und Inkasso angedroht.

Email des Kunden an den Gläubiger mit bitte der Deklaration der 18 Euronen - nach Angaben des Schuldners sind dies Bearbeitungsgebühren für zwei Mahnungen, die dem Schuldner nie zugestellt wurden- sprich er hat keine Mahnung erhalten.

In den AGB des Versandhauses gibt es KEINE Regelung zu Mahngebühren und Bearbeitungskosten, nur das Zahlungsziel wird genannt.

Konkrete Frage: Sind die 18 Euro Bearbeitungsgebühren zu zahlen, wenn das Versandhaus den Zugang der Mahnungen nicht belegen kann?

Gruß, Daisy
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 20:51    Titel: Re: Bearbeitungsgebühren für nicht erhaltene Mahnung Antworten mit Zitat

DaisyD hat folgendes geschrieben::

Deklaration der 18 Euronen


Und, gab's eine Deklaration der Euronen????

DaisyD hat folgendes geschrieben::

Konkrete Frage: Sind die 18 Euro Bearbeitungsgebühren zu zahlen, wenn das Versandhaus den Zugang der Mahnungen nicht belegen kann?


Es gibt meiner Meinung nach viele Fragen, die man sich schon logisch deklarieren kann: Zum Beispiel die Frage danach, wie viel Aufwand es für die Buchhaltungsabteilung eines Unternehmes darstellt, nicht eingehende Gelder zu verwalten, offene Forderungen anzumahnen und den Zahlungseingang zu überwachen. Wenn eine Fachkraft hierfür auch nur insgesamt eine halbe Stunde benötigt, sind die 18.- € schon vollkommen ausgeschöpft, so daß kein Grund zur Annahme besteht, das Unternehmen wolle sich rechtsmißbräuchlich bereichern.
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