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Abschulung und dann?

 
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Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 16:17    Titel: Abschulung und dann? Antworten mit Zitat

Moin,

vor einem Jahr habe ich eine "androhung auf Abschulung" bekommen. Diese soll auch in dem jetzigen Schuljahr gültig sein.

Ich hab einige Stunden aufgrund von falschen Plänen, Krankheit usw. versäumt. Jetzt hat die Konferenz beschlossen mich abzuschulen. Was kann ich gegen eine Abschulung unternehmen, die nicht gerechtfertigt ist?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 11:56    Titel: Re: Abschulung und dann? Antworten mit Zitat

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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 04:17    Titel: Re: Abschulung und dann? Antworten mit Zitat

Die Androhung ist in aller Regel notwendige Voraussetzung für den Schulverweis. Wenn kein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ergangen ist, kann gegen die Androhung noch bis zu einem Jahr später Widerspruch eingelegt werden. Sie wird dann zunächst einmal in ihrern Rechtswirkungen suspendiert. Damit wird dann zunächst einmal auch der Schulverweis hinfällig.

Auch gegen den Schulverweis kann man Widerspruch einlegen, mit der oben beschriebenen Wirkung.

Ich weiß nicht, was Sie getan haben, aber die Anforderungen an einen Schulverweis sind ziemlich hoch.

Birnbaum
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