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Verfasst am: 26.09.04, 02:18 Titel: Schülertransport bei unfreiw. Einschulung im Nachbarort
hallo.
bei uns im ort wird wahrscheinlich im nächsten schuljahr die maximale schüleranzahl für eine erste klasse überschritten. es wird aber in unserer grundschule keine zweizügigkeit geben, sondern die überzähligen kinder sollen in eine andere grundschule "im ort". nur daß das bedeutet, mindestens 4 km entfernung über land und ohne akzeptable busverbindung (der bus fährt nur einmal stündlich). wir wurden per gemeindegebietsreform an eine stadt angeschlossen.
nun zu der frage: ist bei diesem schulweg das land verpflichtet (brb), die schüler zu transportieren? von tür zu tür meine ich? können wir eltern innerhalb der grundschulen der stadt wählen und trotzdem wird der transport übernommen oder wird nur der kürzeste weg übernommen? es gibt z.b. im nachbardorf eine grundschule, die mir mehr zusagen würde als die in der stadt, das dorf wurde auch angeschlossen. es ist aber weiter als die 4 km.bis zur nächstgelegenen grundschule.
Verfasst am: 28.09.04, 12:18 Titel: an Gast: Verarschen kann ich mich alleine! (mit Text)
Es gibt bei Grundschülern sowas wie Vorschriften zum Schülertransport. Da gibt es eine Grenze an Km, bis zu der der Weg zumutbar ist, also Sache der Eltern. Darüber ist es aber NICHT zumutbar. Und wenn am Ort eine Grundschule ist und das Kind da nicht hin DARF, weil die Kapazität nicht ausreicht...
Es ist für mich ein Unterschied, ob z. B. mein Sohn zu der anderen Schule gebracht und danach wieder zum Hort (hier im Dorf) gebracht wird oder ob ich das machen muß. Danach würde ich nämlich entscheiden, welche Schule ich wo wähle. Schließlich müßte ich ihn einige Jahre vor und nach der Arbeit bringen und holen, wenn es nicht offiziell geregelt wird. Es fährt ja nichts geeignetes Öffentliches.
Verfasst am: 30.09.04, 04:13 Titel: Re: Schülertransport bei unfreiw. Einschulung im Nachbarort
Von Tür zu Tür muss der Schüler bestimmt nicht transportiert werden. Wie stellen Sie sich das vor?
Wie die Rechtslage in Brandenburg ist, weiß ich nicht, das unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Unter normalen Umständen müsste es einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung geben, bei der Grundschule, wo Sie ja eine bestimmte Schule besuchen müssen, scheint mir das unumgänglich. Und ich denke auch, dass der Landkreis den Schülertransport organisieren muss.
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