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Verfasst am: 03.02.08, 09:08 Titel: Kfz bei Händler erworben -> "in Vermittlung"
Hallo,
gesetzt der Fall, eine Person kauft bei einem Händler ein Kfz, welche zu diesem Zeitpunkt in Ordnung ist, der Kaufvertrag jedoch beinhaltet, dass der Händler nur Vermittler des Autos ist, welche Möglichkeit hat der Käufer, wenn der Wagen 1 Woche später diverse Mängel aufweist, die das Auto unbenutzbar machen.
Was kann der Käufer tun, um trotzdem auf die Reperatur zu bestehen?
das hängt davon ab, ob der händler wirklich nur im auftrag (von privat) verkauft hat.
triff dies zu, dann haftet er auch nicht für etwaige mängel sondern der verkäufer. allerdings könnte dieser als privatperson die haftung vertraglich ausschließen.
Die Behauptung von Kfz-Händlern, "im Kundenauftrag" gehandelt zu haben, ist eine beliebte Methode, zu versuchen, die Sachmangelhaftung zu umgehen.
Nur, weil im Vertrag steht, der Händler sei lediglich Vermittler, muss dies nicht zutreffend sein.
Zudem muss der ursprüngliche Eigentümer, so er denn als Privatperson gehandelt hat - wie spraadhans schon schrieb - die Sachmangelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen haben.
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