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Teleskopschlagstock

 
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Nightmare89
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 14:33    Titel: Teleskopschlagstock Antworten mit Zitat

Hallo
Person A hatte streit vor einer halle in der eine karnevallsveranstaltung war
er wurde von 5 leuten angegriffen und hat mit einem schlagstock 3 stück so geschlagen das sie ins krankenhaus mussten.
Person A musste auch ins krankenhaus da er weiter attakiert wurde.

Die 2 polizei beamten die Person A ins krankenhaus begleitet haben haben gesaht er würde eine anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommen.

Liegt hier nicht ein fall von notwehr vor??
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich. Lesen Sie selbst:

Notwehr

Körperverletzung

Vermutlich sprach der Polizist nicht von schwerer, sondern gefährlicher Körperverletzung...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie auch immer, selbst wenn der spätere Einsatz gerechtfertigt gewesen sein sollte, so stellt das Mitführen eines Teleskopschlagstocks auf einer Karnevalsveranstaltung im Normalfall ein mittelschweres Vergehen nach dem WaffG dar, sofern der Träger nicht grade eine besondere Ausnahmegenehmigung hatte...
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Nightmare89
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Person A ist 18 jahre alt und wird dann nach dem jugendstrafrecht verurteilt sehr wahrscheinlich
mit welcher strafe müsste er rechnen für den verstoß gegen das waffengesetzt wenn er geständig ist
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