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Hallo
Person A hatte streit vor einer halle in der eine karnevallsveranstaltung war
er wurde von 5 leuten angegriffen und hat mit einem schlagstock 3 stück so geschlagen das sie ins krankenhaus mussten.
Person A musste auch ins krankenhaus da er weiter attakiert wurde.
Die 2 polizei beamten die Person A ins krankenhaus begleitet haben haben gesaht er würde eine anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommen.
Vermutlich sprach der Polizist nicht von schwerer, sondern gefährlicher Körperverletzung... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Und wie auch immer, selbst wenn der spätere Einsatz gerechtfertigt gewesen sein sollte, so stellt das Mitführen eines Teleskopschlagstocks auf einer Karnevalsveranstaltung im Normalfall ein mittelschweres Vergehen nach dem WaffG dar, sofern der Träger nicht grade eine besondere Ausnahmegenehmigung hatte...
Person A ist 18 jahre alt und wird dann nach dem jugendstrafrecht verurteilt sehr wahrscheinlich
mit welcher strafe müsste er rechnen für den verstoß gegen das waffengesetzt wenn er geständig ist
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