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Britten
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Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 14:26    Titel: Vergleich Antworten mit Zitat

Liebe Grüße in die Runde! Bin durch Zufall auf euch gestossen und hätte auch gern mal eine Nachfrage zur Rechtslage.

Ich hatte bis 12/2007 ein Buchhaltungsbüro. Aus Zeitgründen und mit dem Einverständnis der Mandanten, habe ich die Unterlagen an ein anderes Buchhaltungsbüro (Firma X)weitergegeben. Bis zum Sommer wurden die Arbeiten auch zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllt. Es gab die Einigung das immer gezahlt wird, bei Übergabe der Unterlagen. Dies stand auch stets auf den Rechnungen von der anderen Firma.
Dann kam es zu Mängel in der Bearbeitung und ich bat um Korrektur. Forderte Sie auch schriftlich auch. Leider erfolgte dies nicht.
Ich war aber auch nicht bereit, für Minderwertige Arbeiten, den gleichen hohen Preis zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 2 lfd. Buchhaltungen offen, Vermerk zahlbar in bar bei Übergabe". Innerhalb von 2 Wochen kam die 1. und dann die 2. Mahnung. Wenige Tage später der Anruf eines Anwalt, der die Interesse der Firma X vertrat. Ich war oft persönlich bei ihm und habe auch mein Anliegen vorgetragen. Da die Firma X die Mängel nicht beseitigen wollte, einigten wir uns auf einen Vergleich. Nachdem ich 2 mal dort war um meine Vergleichssumme zuzahlen, waren aber nie die Unterlagen da. Dann endlich der Termin. Der RA bestätigte mir das alle Unterlagen vollständig sind und ich überreichte das Geld. Am Abend prüfte ich die Akten und musste feststellen, dass ein Mandant überhaupt nicht bearbeitet wurde. Ich teilte dem RA mit das der Vergleich meinerseits nicht zu Stande kommt. darauf vereinbarte ich einen Termin mit dem RA und sprach wiedermals persönlich vor.

Aussage Firma X: Sie hat die Unterlagen nie bearbeitet, Sie wollte vorher Geld haben und entschuldigte sich beim RA, es war ein Versehen.

???? Ich verstand die Welt nicht mehr

Hat jemand ne Idee, wie die Rechtslage ist. Ich habe das Geld für einen Vergleich gezahlt, aber der Vergleich war nur vorgetäuscht....

Was kann ich jetzt noch machen, Strafanzeige wegen vorsätzlichem Betrug????
Fand in diesem Fall auch die Vorgehensweise vom RA merkwürdig, für ihn ist der Fall natürlich abgeschlossen.

Über ne Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG Britten
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 14:41    Titel: Re: Vergleich Antworten mit Zitat

Britten hat folgendes geschrieben::
Was kann ich jetzt noch machen, Strafanzeige wegen vorsätzlichem Betrug????
Eine Strafanzeige wäre m.E. empfehlenswert, wenn hinreichender Verdacht besteht und einige Beweise da sind. Dann kann die Staatsanwaltschaft u.U. den Rest der Beweise sammeln.
Allerdings bekommt der Geschädigte durch eine Anzeige vermutlich kein Geld, weil das ein zivilrechtlicher Anspruch ist. Hier könnte evtl. ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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