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Verfasst am: 01.02.08, 12:26 Titel: Anmahnung einer Vorausleistung für nicht erbrachte Leistung
Hallo,
der SV betrifft einen Mobilfunkvertrag, den der Kunde gekündigt hat.
Bis zum Ende der Laufzeit fällt eine monatliche Grundgebühr an, die der Kunde ohne Ausnahme bezahlt hat.
HIerfür wurde ein Dauerauftrag eingerichtet, der allerdings in den ersten beiden Ausführungen die Kundennummer nicht enthielt- die Zahlung konnte vom Provider nicht zugeordnet werden und wurde angemahnt- gleich durch ein Inkassounternehmen.
Dem Inkassounternehmen wurden die Kontoauszüge zugeschickt- seither haben die nichts mehr von sich hören lassen.
Heute kommt Post vom Rechtsanwalt des Providers- die Grundgebühr bis zum Ende der Vertragslaufzeit soll im Voraus entrichtet werden PLUS 60 Euro Gebühren. Die eingegangenen Zahlungen (3 Monatszahlungen) wurden dort nicht berücksichtigt!
Der Provider hat den Kunden über die Kündigung des Vertrages nicht in Kenntnis gesetzt.
Aus den AGB geht hervor, dass der Provider den Vertrag vor Ablauf einseitig kündigen kann, wenn nicht gezahlt wird. Es wurde ja aber monatlich gezahlt! Selbst wenn nicht gezahlt würde: über eine Vorausleistung der Grundgebühr bis zum Ende der Vertragslaufzeit steht dort gar nichts!
Der Provider gibt keine Auskunft mehr, da die Angelegenheit an einen RA abgegeben wurde. Der RA sagt, diese Frage kann nur der Provider beantworten.
Kann davon ausgegangen werden, dass die Vorausleistung nicht erfolgen muß, da
1. der Gesamtbetrag drei Zahlungen unberücksichtigt ließ
2. es keinen Grund für die Vertragskündigung gab und
3. die Vertragskündigung dem Kunden nicht bekannt gemacht wurde?
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