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Verfasst am: 31.01.08, 19:52 Titel: Kostenfestsetzung-wie geht es weiter?
Hallo,
nehmen wir folgenden Fall:
A verklagt B wegen einem Schaden an seinem Auto.
Haftpflicht-VS von B verweigert Regulierung und es kommt zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
A ist rechtschutzversichert und Anwalt hat auch Deckungszusage der Rechtschutz-VS.
Nach vier Jahren ergeht Urteil, daß A den Schaden ersetzt bekommt und anteilig(47%) die Prozesskosten zu tragen hat.
A fordert Anwalt von B auf, den zugesprochenen Betrag direkt an ihn auszuzahlen. Trotzdem zahlt Haftpflicht-VS an den Anwalt den Betrag aus, und Anwalt hält Geld zurück.
Es kommt zum Kostenfestsetzungsverfahren.
Rechtschutz-VS von A hat die kompletten Rechnungen von dem Anwalt bezahlt.
Nun hält RA von A das Geld fest, mit der Begründung, daß er der Rechtschutz-VS einen Betrag erstatten, seine nicht beglichenen Kosten abziehen und er Kostenfestsetzung vom Gericht abwarten muß.
Muß ich von dem mir zugesprochenen Betrag auch noch Kosten begleichen? Ich denke meine Rechtschutz-VS hat alle Kosten beglichen? Hat die Rechtschutz-VS auch einen Anspruch auf den zugesprochenen Betrag?
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