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Um die Jagd (egal wo) ausüben zu dürfen, benötigt einen Jagdschein (§15 BjagdG). Besitzt man diesen nicht, fehlt es am Jadgausübunsrecht, damit macht man sich der Wilderei schuldig, egal ob das Gebiet in dem man jagd nun einem selbst gehört, oder jemand anders.
So verrückt es klingt, wer bei einem Wildunfall ein Reh überfährt, und es für den nächsten Sonntagsbraten mitnimmt, macht sich auch der Wilderei strafbar. Obwohl er nicht gejagt hat, und das ganze auf öffentlichem Grund geschehen ist.
Zum anderen darf auf einem befriedeten Grundstück und auf Grundflächen, die nicht zu einem Jagdbezirk gehören, ohne Sondergenehmigung gemäß §6 BJagdG nicht gejagt werden.
So, und nun kommt ihr. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.02.08, 20:05 Titel:
deerhunter hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ich würd einfach mal sagen, wir warten jetzt einfach bis April und dann gehen wir bei deerhunter wildes Sau am Spieß essen!
Genau so machen wir es
Deutschalnd ist auch ein schwieriges Land!
naja bürokratie kann man auch umgehen/vergessen/ignorieren aber m.M. nach sollte man so fair sein u. die sau so schnell wie möglich töten u. nicht mehr als nötig leiden lassen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Das Jagdgesetz gibts ja nicht umsonst. Sonst könnte ja jeder irgendwem was auf den Pelz brennen, der behauptet, irgendwer oder -was wär auf sein Grundstück gekommen und hätte da Schaden gemacht. Dann hätten wir hier rasch amerikanische Verhältnisse.
Der Mensch muß nun mal mit den Tieren leben lernen, denen er den Platz streitig macht.
Es soll ja eine Möglichkeit geben, wie man Wildschweine abschrecken kann. Und zwar soll man an strategischen Stellen um das Grundstück herum Menschenexkremente verbuddeln. Das sollen sie gar nicht mögen und anzeigen, es wär nicht ihr Revier.
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 55 Wohnort: in der Nähe von Leipzig
Verfasst am: 14.04.08, 20:05 Titel:
So, nun habe ich einen gültigen Jagdschein gelöst und habe mich offiziell an der angrenzenden Jagd beteiligt (Mitpächter). Jetzt können die Schweinchen kommen
Allerdings habe ich seit 6 Wochen Ruhe, es gibt scheinbar anderswo genügend Fraß! _________________ Gruß
Ehem - also, ich weiß ja nicht, wie das in Thürigen ist, aber bei uns hier dürfen selbst städtische Jäger nicht auf den städtischen Friedhöfen Füchse und Karnickel abschießen, und wenn die noch so gerne in den Gräbern wohnen. Mit Friedhofsruhe hat das nichts zu tun - aber wo gewohnt wird, darf meines Wissens nun mal nicht geballert werden, es sei denn, z.B. auf speziell eingerichteten Schießplätzen, aber da wird die Sau wohl kaum vorbei spazieren. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 55 Wohnort: in der Nähe von Leipzig
Verfasst am: 15.04.08, 06:57 Titel: Das ist kein Problem
Bin zwar Arzt, wohn aber nicht am / auf dem Friedhof . Unser Haus / Praxis ist ein völlig einsam stehender Einsiedlerhof, min. 3 km zum nächsten Haus und mitten in meiner Jagd. Hier steht der jagd nichts entgegen, die untere Jagdbehörde ist informiert. _________________ Gruß
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