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Käufer A verweigert eine Nachnahme-Sendung (Wert ca. 400 EUR), da die Verpackung ein 20x30cm großes Loch aufweist, zudem anscheinend schon geöffnet und notdürftig wieder zugeklebt wurde. Er dokumentiert den Zustand der Lieferung durch Fotos.
Die Überprüfung der Ware wird von dem liefernden Unternehmen vor Bezahlung und Bestätigung mit Unterschrift durch den Käufer nicht gestattet.
Daraufhin verweigert A die Annahme des Paketes.
Verkäufer B weigert sich im folgenden mit Hinweis auf die für ihn entstehenden Kosten, den Vertrag weiter zu erfüllen und den Artikel erneut zu versenden.
>>> Sehe ich das richtig, dass die Haftung für eine offensichtlich beschädigte Sendung das Versandunternehmen zu tragen hat und der Verkäufer seinen Vertrag auch davon unabhängig erfüllen muss?
Ich glaube, man könnte verschieden Argumentieren:
Bei der Annahmeverweigerung könnte man von einem Vertragswiderruf annehmen (vorausgesetzt es besteht ein Widerrufsrecht).
Nimmt man den Widerruf durch den Käufer an, so ist weder der Käufer und insbesondere auch der Verkäufer zu gar nichts mehr verpflichtet, da kein vertragliches Verhältnis mehr besteht, aus dem sich irgendwelche Pflichten ableiten ließen.
Wenn kein schlüssiger Widerruf vorliegt, dann wäre mMn ein Annahmeverzug von seiten des Käufers nach §293 BGB zu sehen. Der Verkäufer muss die vereinbarte Sache dann zwar weiterhin übergeben, kann die entstandenen Mehrkosten nach §304 BGB dem Käufer auferlegen (Achtung, dazu muss nicht nur das Porto für den Versand gehören).
Ich glaube, die rechtlich sauberste Möglichkeit für den Käufer wäre gewesen, daß Paket anzunehmen und bei einer vorliegenden Mangel den weg über die Sachmängelhaftung zu gehen.. _________________ Geist ist Geil!
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