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Verstoss des Rechts der POlizei???

 
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wo600
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 18:55    Titel: Verstoss des Rechts der POlizei??? Antworten mit Zitat

Hallo,
FOlgendes:Die Polizei will in ihren ermittlungen eine person p verhören.
als die polizei unangemeldet klingelt macht p erst nach iener halben stunde auf da p dass klingeln nicht hörte da er laut musik hörte.
Frage:Darf die polizei wenn p nicht aufmacht einfach uam das haus herumlaufen und in die fenster des hauses spähen?
DIe Person p ist minderjährig nämlich 17 jahre alt.darf die polizei die person p verhören ohne dass die eltern anwesend sind?
Die Polizei sagt während der befragung immer siwe würde person p nicht glauben und die lage sei eindeutig.Sie befanden mich aus ihrem reden heraus wohl schon während der befragug und schuldig und als ich meine version erzählte sagten sei nur dass sie es mir nicht glauben würden. Verstösst dies nicht gegen ein gestetz das sie schon zu der zeit so voreingenommen waren
??
gruss wo600
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten sich entscheiden, ob es um Sie oder um p geht.
Ansonsten, dürfte es keine anderen Antworten geben als bereits hier.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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wo600
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei sagt während der befragung immer siwe würde person p nicht glauben und die lage sei eindeutig.Sie befanden mich aus ihrem reden heraus wohl schon während der befragug und schuldig und als ich meine version erzählte sagten sei nur dass sie es mir nicht glauben würden. Verstösst dies nicht gegen ein gestetz das sie schon zu der zeit so voreingenommen waren
??
Diese frage ist noch mnicht beantwortet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist das gute Recht der Polizei, das nicht zu glauben, was der Beschuldigte ihnen erzählt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

stimmt...aber der Beschuldigte darf der Polizei ungestraft Märchen aus 1001 Nacht erzählen - oder eben schweigen.

Mano
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