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Verfasst am: 14.02.08, 18:55 Titel: Verstoss des Rechts der POlizei???
Hallo,
FOlgendes:Die Polizei will in ihren ermittlungen eine person p verhören.
als die polizei unangemeldet klingelt macht p erst nach iener halben stunde auf da p dass klingeln nicht hörte da er laut musik hörte.
Frage:Darf die polizei wenn p nicht aufmacht einfach uam das haus herumlaufen und in die fenster des hauses spähen?
DIe Person p ist minderjährig nämlich 17 jahre alt.darf die polizei die person p verhören ohne dass die eltern anwesend sind?
Die Polizei sagt während der befragung immer siwe würde person p nicht glauben und die lage sei eindeutig.Sie befanden mich aus ihrem reden heraus wohl schon während der befragug und schuldig und als ich meine version erzählte sagten sei nur dass sie es mir nicht glauben würden. Verstösst dies nicht gegen ein gestetz das sie schon zu der zeit so voreingenommen waren
??
gruss wo600
Sie sollten sich entscheiden, ob es um Sie oder um p geht.
Ansonsten, dürfte es keine anderen Antworten geben als bereits hier. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Die Polizei sagt während der befragung immer siwe würde person p nicht glauben und die lage sei eindeutig.Sie befanden mich aus ihrem reden heraus wohl schon während der befragug und schuldig und als ich meine version erzählte sagten sei nur dass sie es mir nicht glauben würden. Verstösst dies nicht gegen ein gestetz das sie schon zu der zeit so voreingenommen waren
??
Diese frage ist noch mnicht beantwortet
Es ist das gute Recht der Polizei, das nicht zu glauben, was der Beschuldigte ihnen erzählt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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