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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 01.02.08, 21:27 Titel: Probleme beim Widerruf |
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Guten TAg,
Ic habe vor paar Wochen eine Fetplattengehäuse bei ****
bestellt. Die ware ist dann kaputt angekommen worauf ich den
Verkäufer sofort angeschrieben habe und keine Antwort bekommen habe.
Daraufhin habe ich ihn in ein Paar Tagen noch mal angeschrieben und
Ihme eine Frist von 2-3 Tagen gebene haben um zu antworten.
Er antwortete das ich die Ware einfach zurück senden soll. So habe
ich die ware wieder so verpackt wie ich sie bekommen habe, sogar in
die gleiche Verpackung und als unfreie Sendung verschickt(Waren wert
inkl Versand 13,50).
(FRAGE: Bei defekten Waren, trag ich die kosten oder derr Verkäufer?)
Heute bekamm ich die Sendung als nicht angenohmen zurück und musste
12 Euro hinlegen.
Der Verkäufer meinte dazu er habe es nie abgelehnt es liegt wohl der
Fehler beim Versandhaus.
Was nun?
Hatte jemand schon so ein vorfall? ich bin RAtlos!
GRuss
Alex |
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Userchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 257
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Verfasst am: 01.02.08, 22:02 Titel: |
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Mal überlegen: Warenwert 13,50Euro, Rückverandkosten 12Euo ohne
MwSt.???
Wie sieht das Verhältnis aus? Hmmm?
Mal ehrlich: Da muss doch jeder Mensch darauf kommen, dass das so nicht geht.
Also: Die Mehrkostren der unfreinen Sendung hat auf jedenfall der Abnehmer/Absender zu tragen. Die anderen Kosten trägt der VK: |
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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 01.02.08, 22:11 Titel: |
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Ja die Versankosten sind so hoch...weil der nicht angenohmen hat und ich dafür einen Höhren Betrag Zahlen musste.
der Verkäufer meint er habe es nie abgelehnt..as stimmt doch nicht...kann doc nicht sein oder? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 01.02.08, 22:19 Titel: |
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der verkäufer hat die zur nacherfüllung erforderlichen kosten zu tragen, vgl. 439 II BGB
handelte es scih denn um einen privatverkauf?
wenn ja, wurde die gewährleistung ausgeschlossen? |
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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 01.02.08, 22:23 Titel: |
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Ne ne das ist schon eine neu vom Händler.
ich weiss das, er verpflichtet ist die ware anzunehmen, jede unfreisendung..aber kann es sein das er die ware nie abgelehnt hat und die dann doch als abgelehnt zurück kann?
Fehler oder Abzocke? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 01.02.08, 22:38 Titel: |
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k.a.
aber der händler ist nicht verpflichtet, unfreie lieferungen ohne absprache anzunehmen. unfreie lieferungen sollten also vorher immer mit dem epfänger abgesprochen werden. |
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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 01.02.08, 23:02 Titel: |
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erstens handelt es sich hier ja gerade, um einen warenwert von unter 40,- und
zweitens geht es dort um die formulierung der AGB.
aus 241 II ergibt sich m.e., dass der käufer nicht die teuerste rücksendeform wählen kann, wenn ihm eine eine günstigere genauso zuzumuten ist. |
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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 01.02.08, 23:13 Titel: |
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kleine genauikeits Frage ist den der Warenwert, nun mit oder ohne Versandkosten?
aber der Verkäufer kann ja nicht wissen, das der Inhalt des paketes einen Warenwert von niedriger als 40 Euro hat, und die Wahl mit Würfeln ist auch nicht grade richtig oder?
na ja wie dem auch sei. Es kann trotzdem nicht sein das es die ware nie abgelehnmt hat und ssie dann so zurückkam.
Nach dem ich ihn ein schrieftliche erklärung, das er die ware nicht abgelehnt habe unterschrieben an mich zu zusenden bat, ist er plötzlich Verschwunden.
ich werde nun bis mittwoch abwarten. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 01.02.08, 23:18 Titel: |
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das widerrufsrecht ist hier ohnehin zweitrangig, da es um eine nacherfüllung bei vorliegendem sachmangel geht.
daher muss der verkäufer die erforderlichen transportkosten tragen. ich vertrete zwar trotzdem die meinung, dass der anspruchsteller nicht ohne absprache einfach unfrei zurücksenden darf aber darüber lässt sich wohl streiten.
was sagt denn das transportunternehmen zum sachverhalt? |
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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 01.02.08, 23:23 Titel: |
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also der verkäuver hat gesagt ,da ich in jedem fall obs defekt oder nicht die versandkosten tragen soll
EDIT: als ich defekt bemerkt habe musste ich ihn erst einmal 2 mal anschreiben und beim zweiten mal die frist setzten..nur dann hat er geantwortet und meine nur versende es zurück, also keine richtig kompitente antwort. ist wohl einmal unternehemen wie die meisten da, aber bisschen freundlicher kann man schon sein und kundenservice gehört nun mal heutzutage auch dazu.
ich weiss noch nicht, habe paket erst heute bekommen. und vor paar stunden angeschrieben, wird wohl übers wochenende nichts tun. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 01.02.08, 23:30 Titel: |
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wie schon gesagt, der verkäufer hat die zur nacherfüllung erforderlichen kosten zu tragen, ohne wenn und aber. |
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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 01.02.08, 23:35 Titel: |
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ok, danke erst mal für ein einblick in das grosse thema BGB
hatte auch mal recht gehabt wärend meines studiums...aber bis heute blick ich da nicht ganz durch, viele § widersprechen sich..da muss schon richtig argumentieren können. aber gut man kann nicht alles beherschen:)
ich meld mich wenn ichwas neues habe. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 01.02.08, 23:37 Titel: |
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viel erfolg  |
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track Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 02.02.08, 00:14 Titel: |
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gibt es hier im forum muster briefe die man verwenden kann, ich bin da mit der rechlichen sprache nicht so begabt
EDIT:
also habe hier ein brief geschrieben. verbesserungsvorschläge sind willkomen, sogar sehr:)
Zitat: |
am 18.01.2008 haben Sie mir "*****" geliefert.
Leider musste ich am 18.01.2008 feststellen, dass nicht alles in Ordnung ist. Dies habe ich Ihnen direkt
nach der Feststellung der Mängel per Email über Internetauktionshaus [Name geändert] Kontakt mitgeteilt.
Folgende Mängel sind aufgetreten:
* -Abgebrochene Plastikteile im Gehäuse
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich als Käufer laut § 439 Abs.1 BGB habe ich ein Anspruch auf Nacherfüllung.
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten zu tragen. §439 Abs 2.
Da ich am 28.01.2008 die mangelhafte Ware an Sie, als unfreie Sendung, versendet habe, und die von Ihnen nicht angenohmen
wurde, sind mir zusätzliche Kosten in Höhe von 12,- Euro (in Wort: zwölf Euro) enstanden. Sollten Sie die Sendung nicht abgelehnt haben,
bitte ich Sie mir eine unterschribene Erklärung, dass Sie das Paket mit der ID 21.132.540.495 6 am 31.1.2008, das bei Ihnen geliefert wurde, nicht abgelehnt haben.
Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Nachlieferung zu beheben und die auf Ihrem Verschulden entstandenen Kosten als Gutschrift oder Gutschen zu ersetzen.
Die Nacherfüllung ist spätestens bis zum 23.02.2008 vorzunehmen.
Mit frendlichem Gruß |
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