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Forderung der Miete und Nebenkosten wegen Trennung mit Kind

 
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sandra_bb23
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 16:56    Titel: Forderung der Miete und Nebenkosten wegen Trennung mit Kind Antworten mit Zitat

Mein ehem. Lebenspartner hat mir gegenüber Forderungen per Anwalt geltend gemacht hinsichtlich Miete und Nebenkosten des vergangenen Jahres. Unerheblich der Rechtmäßigkeit möchte ich wissen, ob die Kosten durch 3 geteilt werden, wenn ein Kind mit im Spiel ist oder ob nur die Erwachsenen die Kosten unter sich teilen.

Vielen Dank für schnelle Antworten.
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Hans
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 17:30    Titel: Re: Forderung der Miete und Nebenkosten wegen Trennung mit K Antworten mit Zitat

Hallo,

die Rechtsmäßigkeit der Forderung ist schon entscheidend. Normalerweise kann nämlich nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keiner mehr was vom anderen verlangen, wenn das nicht zuvor ausdrücklich geregelt wurde.

Gruss Hans
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Newbie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 09:27    Titel: Re: Forderung der Miete und Nebenkosten wegen Trennung mit K Antworten mit Zitat

Hans hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die Rechtsmäßigkeit der Forderung ist schon entscheidend. Normalerweise kann nämlich nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keiner mehr was vom anderen verlangen, wenn das nicht zuvor ausdrücklich geregelt wurde.

Gruss Hans


hallo hans,

das kann man so nicht sagen. denn ich vermute mal da es hier um mietkosten geht, daß beide den mietvertrag unterzeichneten. der vermieter kann sich somit an einen der beiden meiter gesamtschuldnerisch wenden und von diesem die gesamte miete einfordern. mit der zahlung durch einen der mieter (in dem falle wohl der exfreund der posterin), geht ein privatrechtlichen anspruch auf zahlung gegenüber dem anderen mitmieter auf den zahlenden über und den kann der zahlende auch einklagen.
das hat mir rechtsanspruchen in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft überhaupt nix zu tun.

was die aufteilung der höhe nach betrifft, bin ich überfragt. wenn allerdings z.bsp. die nebenkosten im mietvertrag als pauschalbetrag pro person festgelegt worden sind, würde ich hier schon dazu tendieren, daß dann auch von der mutter 2/3 zu übernehmen sind, eben für sie und ihr kind. was die grundmiete betrifft, wird man wohl mal einen anwalt fragen müssen.

gruss

newbie
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 15:13    Titel: Re: Forderung der Miete und Nebenkosten wegen Trennung mit K Antworten mit Zitat

Hallo Newbie,

das sehe ich für die Zeit des Zusammenlebens anders. Da war nämlich zumindest konludent für das Innenverhältnis im Sinne des § 426 BGB etwas anderes hinsichtlich der Aufteilung bestimmt. Diese von dem gesetzlichen Grundsatzz abweichende Bestimmung erlischt mit der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 12:23    Titel: Re: Forderung der Miete und Nebenkosten wegen Trennung mit K Antworten mit Zitat

Die Miet- und Mietnebenkosten für drei Personen zu berechnen, und einer der beiden Parteien dann zwei Teile der Kosten in Rechnung zu stellen, finde ich nicht gerecht, da es sich um ein gemeinsames Kind handelt, dass von beiden Parteien unterhalten wurde.
Es hätte ja sein können, dass es dazu eine Regelung gibt.

Vielen Dank für die Antworten.
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