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DDR Dipl. Juristen der juristischen Hochschule Potsdam-Eiche

 
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Rick2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 11:37    Titel: DDR Dipl. Juristen der juristischen Hochschule Potsdam-Eiche Antworten mit Zitat

Ist es richtig, das es diesen hohen Offizieren des damaligen Ministeriums für Staatssicherheit bis heute verboten ist als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Notar in der BRD tätig zu sein?

Sie könnten aber als Diplom Juristen in Anwaltskanzleien mitarbeiten, oder z.B. in Verbraucherzentralen als Juristen Rechtsberatung durchführen?

Für Literaturhinweise zur Problematik der juristischen Hochschule Potsdam-Eiche des MfSS wäre ich sehr dankbar!
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 11:47    Titel: Re: DDR Dipl. Juristen der juristischen Hochschule Potsdam-E Antworten mit Zitat

Siehe z.B. die Entscheidung des BGH AnwZ (B) 53/01 v. 1.7.2002. Hier ein Auszug daraus:

Zitat:
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 RAG verlangt ausdrücklich ein "umfassendes" juristisches
Hochschulstudium in der DDR. Ein solches hat der Antragsteller nicht
absolviert. Insbesondere wurde das gesamte Gebiet des Zivilrechts nur am
Rande behandelt.
Im übrigen gilt das Rechtsanwaltsgesetz nach dem Einigungsvertrag
Anl. II Kap. III Sachgeb. A Abschn. III fort "unbeschadet der Maßgabe y zum
Deutschen Richtersetz - Nr. 8 - in Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III". Nach
der genannten Maßgabe y Buchst. jj berechtigt ein an der Juristischen Hochschule
Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung erworbener Abschluß
nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufs (BTDrucks.
11/7760, S. 43). Dazu zählt insbesondere der Anwaltsberuf.


Gruß,
moro
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Rick2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
berechtigt ein an der Juristischen Hochschule
Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung erworbener Abschluß
nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufs


Heißt das, die dürfen sich auch nicht "Jurist" nennen und irgendwo als "Jurist" mitarbeiten?
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Rick2 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
berechtigt ein an der Juristischen Hochschule
Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung erworbener Abschluß
nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufs


Heißt das, die dürfen sich auch nicht "Jurist" nennen und irgendwo als "Jurist" mitarbeiten?


"Jurist" ist kein "gesetzlich geregelter juristischer Beruf". Ich nehme daher an (habe das aber nicht überprüft), dass sie als "Jurist" beispielsweise in Verbänden mitarbeiten können.

Gruß,
moro
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