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Ist es richtig, das es diesen hohen Offizieren des damaligen Ministeriums für Staatssicherheit bis heute verboten ist als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Notar in der BRD tätig zu sein?
Sie könnten aber als Diplom Juristen in Anwaltskanzleien mitarbeiten, oder z.B. in Verbraucherzentralen als Juristen Rechtsberatung durchführen?
Für Literaturhinweise zur Problematik der juristischen Hochschule Potsdam-Eiche des MfSS wäre ich sehr dankbar!
Siehe z.B. die Entscheidung des BGH AnwZ (B) 53/01 v. 1.7.2002. Hier ein Auszug daraus:
Zitat:
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 RAG verlangt ausdrücklich ein "umfassendes" juristisches
Hochschulstudium in der DDR. Ein solches hat der Antragsteller nicht
absolviert. Insbesondere wurde das gesamte Gebiet des Zivilrechts nur am
Rande behandelt.
Im übrigen gilt das Rechtsanwaltsgesetz nach dem Einigungsvertrag
Anl. II Kap. III Sachgeb. A Abschn. III fort "unbeschadet der Maßgabe y zum
Deutschen Richtersetz - Nr. 8 - in Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III". Nach
der genannten Maßgabe y Buchst. jj berechtigt ein an der Juristischen Hochschule
Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung erworbener Abschluß
nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufs (BTDrucks.
11/7760, S. 43). Dazu zählt insbesondere der Anwaltsberuf.
berechtigt ein an der Juristischen Hochschule
Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung erworbener Abschluß
nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufs
Heißt das, die dürfen sich auch nicht "Jurist" nennen und irgendwo als "Jurist" mitarbeiten?
berechtigt ein an der Juristischen Hochschule
Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung erworbener Abschluß
nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufs
Heißt das, die dürfen sich auch nicht "Jurist" nennen und irgendwo als "Jurist" mitarbeiten?
"Jurist" ist kein "gesetzlich geregelter juristischer Beruf". Ich nehme daher an (habe das aber nicht überprüft), dass sie als "Jurist" beispielsweise in Verbänden mitarbeiten können.
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