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Verfasst am: 03.02.08, 13:27 Titel: Verjährungsfrist????Anwaltskosten?? Bei Vollstreckungstitel?
Hallo
ich hatte im Jahre 2000 einen Anwalt aufgesucht wegen einer Geldforderung.
Ich zahlte damals einen stattlichen Betrag.
Anwalt tat daraufhin folgendes:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Eidesstattliche Versicherung.
Nachdem ich sehr viel bezahlt hatte, bat ich den Anwalt im Jahre 2002 den Fall beruhen zu lassen und mir gegebenfalls einen Abschlussbetrag zukommen zulassen, dies machte ich persönlich, habe im heutigen Jahre keine schriftlichen Nachweise mehr.
Nun fiel ich aus allen Wolken als ich letzte Woche einen Mahnbescheid bekam, ich reichte Widerspruch ein, der Anwalt fordert doch nun im Jahre 2008 restliche Beträge. Er schrieb Honorargebühren vom 18.06.2007 ( was ja nicht stimmt) in diese Forderung.
Ich hatte all die Jahre keinen Kontakt mehr zu diesem Anwalt.
Heute bekam ich eine Rechnung, da der Anwalt Spitz bekam, das ich Widerspruch eingelegt hatte. Zum Schluss machte mich ein Satz stutzig, er hätte noch den Titel ( ist dann die Verjährungsfrist 30 Jahre?).
Blick da nicht ganz durch, werde nächste Woche noch einen Anwalt aufsuchen, wollte aber vorab mich noch informieren.
Sie sollten schleunigst heraussuchen, was Sie wann dem Anwalt bezahlt haben. Sollten noch Beträge offen sein, dann sind diese ziemlich sicher verjährt. Es kommt nämlich nicht auf die Rechnungsstellung an, sondern auf die Erbringung der Leistung. Beispiel: Vollstreckungsauftrag in 2002 erteilt Honorar am 01.01.2006 bereits verjährt. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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