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Verfasst am: 01.02.08, 09:43 Titel: Hilfe: Gehaltspfändung und es bleibt nicht mal was zum essen
Guten Morgen,
gestern wurde das Gehalt meines Lebensgefährten gepfändet und nun hat er noch ganze 10 € für den Monat Februar!!!
Mitte 2005 hat er sich von seiner Frau getrennt/ Scheidung eingereicht und sie ist aus dem gemeinsam "angezahlten" Haus ausgezogen. Seit Anfang 2007 steht der Untehalt für den gemeinsamen Sohn fest, den er seit Bekanntgabe regelmäßig an das Jugendamt zahlt. Klar steht für den Zeitraum von Mitte 2005 bis Anfang 2007 noch eine Forderung offen die er aber leider nicht zahlen kann da er durch die Scheidung, Immobilie nur in den Miesen ist. Nun wurde sein Gehalt gepfändet und er weiß nicht weiter. Dispo ist total ausgeschöpft (Bank kann nicht mehr geben) und es bleiben ihm ganze 10 € für den Monat! Ab Montag heißt dass dann wohl dass er die 21 km zur Arbeit mit dem Fahrrad zurücklegen muss.
Wie kann sowas angehen und an wen kann man sich jetzt noch wenden damit wenigstens sein Existenzminimum gegeben ist?!
leider wurde wirklich sein Gehalt gepfändet! Auf seinem Konto ist nichts zu pfänden da es seit der Trennung durchgehend in den Miesen ist. Hausabtrag muss er alleine weiter abbezahlen, neue Einrichtung musste her (Waschmaschine etc.) usw.
Er hat schon aufgehört zu rauchen, isst seit Tagen fast nichts mehr und ich versuche ihn schon zu unterstützen wo ich kann da sein Dispo nichts mehr hergiebt. Was mir Angst macht ist jetzt auch der Fakt dass die Haus-, Strom-, Wasser-, Versicherungskosten usw. bei ihm diesen Monat auf keinen Fall geleistet werden könnnen und der Dispo auch nichts mehr hergibt. Handy, Telefon und Internet hat er schon seit einem Jahr nicht mehr da er es nicht zahlen könnte.
Wenn das Gehalt direkt gepfändet wurde, hat sich der Arbeitgeber entweder an die Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO zu halten oder (z.B. bei Unterhaltspfändungen) den Betrag auszuzahlen, der dem Schuldner nach dem Beschluss pfandfrei zu belassen ist. Das nur 10 € ausgezahlt wird kann so nicht sein.
Nach welchem Beschluss wird denn bei Unterhaltspfändungen gehandelt?!
Verstehe das so nicht:
oder (z.B. bei Unterhaltspfändungen) den Betrag auszuzahlen, der dem Schuldner nach dem Beschluss pfandfrei zu belassen ist.
Ja, es handelt sich hierbei um offene Unterhaltszahlungen von ca. 3.600 € für den Sohn. Erst ca. 1,5 Jahren nach der Trennung ist eine Einigung bezüglich der Unterhaltszahlungen für den Sohn erfolgt. So dass die Beträge, für diese Zeit, von ihm nachgezahlt werden sollten. Was er aber nicht konnte.
ansonsten lässt sich der pfändungsfreie Betrag auch hier ausrechnen:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
wenn es sich um eine Pfändung nach § 850d ZPO handelt, orientiert sich der Pfändungsfreibetrag am ortsüblichen Sozialhilfesatz. Für überjährige Rückstände gilt § 850c ZPO, wenn der Schuldner glaubhaft machen kann, dass er sich seiner Unterhaltspflicht nicht absichtlich entzogen hat, vgl. BGH, IXa ZB 273/03, 21.12.2004.
Grüsse
sky _________________ Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse .
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