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Rückerstattung Flugpreis, Schadensersatz

 
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Bella01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.02.08, 19:12    Titel: Rückerstattung Flugpreis, Schadensersatz Antworten mit Zitat

Hallo,

und zwar habe ich einen Flug für 2 Personen nach Paris gebucht gehabt... dieser Flug sollte am 29.01.2008 um 8.35 starten..... Am Flughafen angekommen und durch die Sicherheitskontrollen (kein Check-In nötig da kein Gepäck für 2 tage) angekommen beim Boarding, teilte uns eine Mitarbeiterin der Fluggesellschaft auf einmal mit das wir angeblich den Flug nicht bezahlt hätten, und somit nicht fliegen könnten... Da der gesamte Flugpreis aber schon zwei wochen vor dem Abflug von meinem Konto abgebucht wurde, war ich mit zu 100000000000% sicher, dass da ein fehler vorliegt......Ich sagte dass dies nicht sein kann, da ich bezahlt habe.... Die Mitarbeiterin meinte nur :" das kann nicht sein da es im System so drin steht das sie nicht bezahlt haben." " da müssen sie mal ins terminal gehen zum ticketschalter und da nachfragen"..... Das ding war nur das wir schon beim boarding waren und unser flug dementsprechend auch in 15 minuten losging..... wir zurück in die terminalhalle, und da nochmal sen sachverhalt geschildert... aber nein die Mitarbeiterin meinte dasselbe.... worauf hin ich an einen rechner gegangen bin und meinen Kontoauszug ausgedruckt habe, wo schwarz auf weiß drauf steht dass das geld abgebucht wurde....... Nun wieder zurück zu dem Ticketschalter den Auszug da vorgelegt... aber nein ... immer noch der selbe spruch... Inzwischen war unsere Maschine ohne uns nach Paris gestartet.....
Nach großer diskussion sollten wir um neun nochmal zum schalter, da würde dann eine Mitarbeiterin in der Zentrale der Fluggesellschaft anrufen und nachfragen..... Sie telefonierte, aber immer noch dasselbe... ich hätte nicht bezahlt.... wir sollen den flugpreis nochmal bezahlten und dann könnten wir mit der nächsten Maschine fliegen....was natürlich nicht möglich war.....
so nahmen die mitarbeiter das hin und dann war das erledigt für die..... daraufhin habe ich mehrmals mit meinem telefon die servicehotline angerufen was natürlich nicht günstig war.... und immer wieder erzählte mir jeder was anderes... am Ende hieß es dann ich müsse die differenz des alten und neuen Flugpreises bezahlen + 52,00 € pro person damit wir den flug später nehmen können....... Ich rufte noch ein letztes mal an um zu fragen ob ich denn auch mein Kontoauszug zu der Zentrale faxen könne, damit die das auch sehen...... da hieß es plötzlich das im system schon lange stehen würde das ich bezahlt hätte.......letzendlich haben wir nur weil da einer nicht richtig schauen konnte im system unseren flug verpasst, sind statt 11 Uhr erst 20 Uhr in unserem Hotel gewesen und mussten trotzdem 104€ bezahlen, welche wir mit quittung zürück bekommen könnten.

Wie ist denn die Rechtslage???

Mfg, Isabell
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isabell,
also wenn sich das wirklich so zugetragen hat, dann ist das schon ein starkes Stück.

Leider können wir Ihren Fall aufgrund der Forenregeln nicht konkret besprechen. Ein paar allgemeingültige Anmerkungen sollten aber auch helfen.

Zunächst empfohlen, wie immer, die Lektüre der Fluggastrechte , hier mal in gut verständlicher Form zitiert.

Nehmen wir also
1. ein Verschulden der Airline für eine Nichtbeförderung gegen eigenen Willen an
und
2. offensichtlich überdies einen Verstoss gegen die Verpflichtung, den Passagier über seine Fluggastrechte zu informieren.

Ich persönlich würde dies immer einen Anwalt erledigen lassen, dieser holt sich seine Gebühren ggf. von der Airline zurück, da i.d.R. eine aussergerichtliche Einigung angestrebt werden wird, zumal die Karten für die Airline bei einer Zivilklage schlecht aussehen (wissen die auch) und die Angelegenheit, z.B. durch Gerichtskosten, nur noch teurer werden würde.

Entsprechend der Darstellung könnte dann die Tatsache, einen Passagier - wider besseres Wissen - zur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr zu nötigen und andernfalls die Beförderungsleistung zu verweigern, zivilrechtlich gegen § 138 (2) BGB und evtl. auch strafrechtlich gegen § 240 StGB verstossen haben. Winken

Für einen Flug kleiner 1500 km kämen also z.B. in Frage:
- Entschädigung in Höhe von 250 € pro Person
PLUS
Erstattung der Differenz alter/neuer Flugpreis
+ Schadenersatz der Telefon- und Fax-Gebühren in dieser Angelegenheit mit der Hotline der Fluggesellschaft
+ Erstattung von 2 weiteren Telefonaten pro Person, z.B. privater Natur wg. Anruf im Hotel usw.
+ Erstattung von Snacks und Getränken in angemessener Höhe pro Person
+ Erstattung Internetgebühr für den Rechner am Flughafen, falls kostenpflichtig (i.S. von Schadenersatz)

Falls es sich um eine Pauschalreise mit Charterflug gehandelt hat, sollten ausserdem Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen entgangener Urlaubsfreude geltend gemacht werden. 9 Stunden Verspätung fallen bei einer 2-tägigen Kurzreise besonders ins Gewicht, was auch Gerichte so sehen.

Bei einem Linienflug wird es allerdings schwierig, da es sich dann nicht um eine Urlaubsreise handelt. Ein guter Anwalt wird aber auch hier - auf Kulanzbasis - eine kleine zusätzliche Entschädigung aushandeln können, etwa "um der Airline eine aussergerichtliche Einigung zu ermöglichen". Winken

Der Vorgang kann aber auch mal zu Papier gebracht werden, z.B. hier:
https://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/beschwerdeformular.html

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
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Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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