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Wenn ein Schüler durch die Lehrerkonferenz die Androhung eines Verweises erhält, und die Schule, nachdem die Eltern Widerspruch eingelegt haben (Begründung der Eltern: fehlende Verhältnismässigkeit) diesem Widerspruch abhilft jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern, kann dann in derselben Angelegenheit erneut die Lehrerkonferenz einberufen werden?
Wenn an der Lehrerkonferenz der langjährige Lebensgefährte der Mutter teilnimmt, muss dann eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden existieren, die aussagt, dass der Lebensgefährte nicht nur einzelne und nicht nur vorübergehende Verrichtungen der Personensorge wahrnimmt, und muss dies im Vorfeld der Schule schriftlich mitgeteilt werden, damit der Lebensgefährte überhaupt teilnehmen darf??
Über Antwort würde ich mich freuen. _________________ Gruss
Gabriela
Wenn ein Schüler durch die Lehrerkonferenz die Androhung eines Verweises erhält, und die Schule, nachdem die Eltern Widerspruch eingelegt haben (Begründung der Eltern: fehlende Verhältnismässigkeit) diesem Widerspruch abhilft jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern, kann dann in derselben Angelegenheit erneut die Lehrerkonferenz einberufen werden?
Ja natürlich. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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