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Verfasst am: 01.10.04, 17:00 Titel: Wie wird Bereitschaftsgeld auf AlG angerechnet?
Hallo,
da wir hier wegen einer Standortschliessung gerade unsere Jobs verloren haben und alsbald Arbeitslosengeld beziehen werden, stellt sich fuer uns die Frage, wie sich die Bezuege aus geleisteten Bereitschaftsdiensten auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirkt? Wird Bereitschaftsgeld (das als solches und nicht als Ueberstundengeld auf den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen war) bei der Berechnung des Arbeitslosengelds beruecksichtigt oder als Sonderzahlung angesehen?
Vielen Dank schon mal vorab und freundliche Gruesse,
Verfasst am: 01.10.04, 18:10 Titel: Re: Wie wird Bereitschaftsgeld auf AlG angerechnet?
Bei der Berechnung zum Arbeitslosengeld werden alle Bruttobeträge einbezogen, wenn du also, wie schon gesagt, Abgaben und Steuern darauf gezahlt hast, wird es mitgerechnet.
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