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Verschiedene Schulrechte

 
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Just_Me
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 20:18    Titel: Verschiedene Schulrechte Antworten mit Zitat

Hallo! Ich habe seit einiger Zeit schon verschiedene Fragen zu unterschiedlichen Bereichen in der Schule. Das Gymnasium, welches ich besuche, befindet sind in Niedersachsen.

1. Privater Wochenplan für den Lehrer?

Unse(r) Lehrer(in) hat uns eine Hausarbeit aufgegeben, die darin bestand, dass wir unseren Wochenplan herausarbeiten MÜSSEN. Es gab Leute, die es nicht gemacht haben, da es ihnen zu Privat ist.
Wie ist die Rechtslage?

2. Unterrichtsende
Nach den Schluss-Gong wird ab und zu überzogen. Es werden Hausaufgaben gegeben.
Dürfen die Lehrer Hausaufgaben erteilen, wenn es bereits Stunden-ende ist? Wer beendet die Unterrichtsstunde?
Wie ist die Rechtslage?

3. Ausschluss einer bestimmten Unterrichts-Stunde

Ein Schüler wird von Lehrer rausgeschmissen, weil er den Unterricht stört.
Dieser Schüler geht nun z.B. zum Feuer-Alarm und betätigt ihn.
Wer trägt die Verantwortung? Wie ist die Rechtslage?


So - das waren meine Fragen.
Ich wäre dankbar, wenn ihr euch mit der ein oder anderen beschäftigen würdet. Smilie

MFG Just_Me
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 20:41    Titel: Re: Verschiedene Schulrechte Antworten mit Zitat

Just_Me hat folgendes geschrieben::

1. Privater Wochenplan für den Lehrer?
Unse(r) Lehrer(in) hat uns eine Hausarbeit aufgegeben, die darin bestand, dass wir unseren Wochenplan herausarbeiten MÜSSEN. Es gab Leute, die es nicht gemacht haben, da es ihnen zu Privat ist.
Wie ist die Rechtslage?
nicht vorhanden. Im Gesetz kann nicht zu jeder potentiellen Hausaufgabe etwas geregelt sein. Man kann so etwas auch so stark verallgemeinern, dass es nicht mehr "privat" ist. Beispiel: Montag: 7:00 Frühstück, anschließend bis 14:00 Schule (mit Schulweg); dann Mittagessen; 15:00 - 19:00 private Freizeitgestaltung und Hausaufgaben; anschließend Abendessen. 19:30 bis zum Schlafengehen: Private Freizeitgestaltung.
Zitat:

2. Unterrichtsende
Nach den Schluss-Gong wird ab und zu überzogen. Es werden Hausaufgaben gegeben.
Dürfen die Lehrer Hausaufgaben erteilen, wenn es bereits Stundenende ist? Wer beendet die Unterrichtsstunde?
Wie ist die Rechtslage?
Der Lehrer beendet die Stunde, und ob er die Hausaufgabenstellung zu Anfang oder zum Ende der Stunde bekannt gibt, liegt in seinem persönlichen Ermessen. Während der Abiturprüfung wird auch über das "Stundenende" hinaus geschrieben - und die Pausen hindurch.
Zitat:

3. Ausschluss einer bestimmten Unterrichts-Stunde
Ein Schüler wird von Lehrer rausgeschmissen, weil er den Unterricht stört.
Dieser Schüler geht nun z.B. zum Feuer-Alarm und betätigt ihn.
Wer trägt die Verantwortung? Wie ist die Rechtslage?

Das kommt darauf an. Wenn "Schüler" 5 Jahre alt ist, ist der Lehrer "schuld"; wenn "Schüler" bereits 18 ist, ist er für sein Handeln selbst verantwortlich.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 20:43    Titel: Re: Verschiedene Schulrechte Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
wenn "Schüler" bereits 18 ist, ist er für sein Handeln selbst verantwortlich.


Natürlich auch vorher schon. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Just_Me
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke.
1. Alles klar Winken
2. Dort habe ich nun 2 verschiedene Meinungen. Die eine ist von einen Lehrer, die andere (ach ne Smilie ) von dir. Gibt es dort etwas im Gesetz, welches klare Aussagen trifft?
3. Dort gab es nun auch viele "Gerüchte", die ich gelesen habe (natürlich keins wie das andere Auf den Arm nehmen )
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 20:58    Titel: Re: Verschiedene Schulrechte Antworten mit Zitat

Just_Me hat folgendes geschrieben::
... Das Gymnasium, ...
3. Ausschluss einer bestimmten Unterrichts-Stunde[/size]
Ein Schüler wird von Lehrer rausgeschmissen, weil er den Unterricht stört.
Dieser Schüler geht nun z.B. zum Feuer-Alarm und betätigt ihn.
Wer trägt die Verantwortung? Wie ist die Rechtslage?
...

Ein Schüler eines Gymnasiums wird sicher wissen, daß der Feueralarm nicht einfach so ausgelöst werden darf. Sicher wird der Schüler auch die erforderliche Reife nach § 828 BGB besitzen und somit eventuell für den Schaden haften müssen. Winken


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 05.02.08, 21:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Just_Me hat folgendes geschrieben::

2. Dort habe ich nun 2 verschiedene Meinungen. Die eine ist von einen Lehrer, die andere (ach ne Smilie ) von dir. Gibt es dort etwas im Gesetz, welches klare Aussagen trifft?
Nein. Es ist, wie gesagt, Ermessenssache.
Zitat:
3. Dort gab es nun auch viele "Gerüchte", die ich gelesen habe (natürlich keins wie das andere Auf den Arm nehmen )
Es wäre jedes Mal eine Einzelfallentscheidung.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Just_Me
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 21:12    Titel: Re: Verschiedene Schulrechte Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Schüler eines Gymnasiums wird sicher wissen, daß der Feueralarm nicht einfach so ausgelöst werden darf. Sicher wird der Schüler auch die erforderliche Reife nach § 828 BGB besitzen und somit für eventuell den Schaden haften müssen. Winken


Natürlich nicht Smilie Jedoch ist z.B. der, der sich über Mord-Strafen informiert, nicht direkt ein Mörder.
Zu mindestens hoffe ich das. Cool
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