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Hallo,
Ich hätte da mal folgendes Erlebnis zu diskutieren...
In einem Verfahren wegen Bannmeile (Lebensgefährte) wurde ein Termin festgelegt das sich der Lebensgefährte bis zu dem Datum sowieso... nicht näher als 3 Kilometer der Betroffenene nähern darf. Nach dem Ablauf der Frist wurde er wieder --näher dran gesehen-- und darauf hin die neue Verhandlung. Leider hatte der zustädnige Richter die Akte nicht mehr... sie sei unauffindbar und deswegen sehe er das so, dass sich der Betroffene unerlaubt in der Nähe der Wohnung aufgehalten habe. Leider konnte keine der beiden Anwälte mit einer Kopie des Urteils aufwarten, da sie es nicht bekommen haben.
die Frage wäre nun: wann ist ein Urteil rechtskräftig??
Auf meine Anfrage beim Justizuministerium, wie den der genaue Ablauf nach dem Prozeß ist... bzw. wo die Akten und Urteile gespeichert werden, bzw. ob es so etwas geben könnte,und wann ein Urteil rechtskräfig ist, kam die lapidare Auskunft... die dürfen keinerlei Rechtsauskünfte geben.
Das sagt mir doch, dass der Gesetzgeber keinerlei Auskunft über seine Gesetze und Ihre Anwendung geben darf ???
habe ich da was falsch verstanden??
Gruß Tom 1001
Wenn kein Rechtmittel eingelgt wurde und die Rechtsmittelfrist verstreicht oder wenn kein Rechtsmittel statthaft ist.
Warum Rechtsgeschichte, -philosophie, -theorie? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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