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Anwalt lässt Mandant imGlauben,dass er ihn vertritt.Und nun?

 
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schneeflocke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 08:32    Titel: Anwalt lässt Mandant imGlauben,dass er ihn vertritt.Und nun? Antworten mit Zitat

Person A bittet Anwalt X um Rechtsbeistand in Familiensache. Anwalt X nimmt dieses mündlich bei Termin an, erbittet alle Unterlagen zu dieser Sache und lässt Vollmacht von Person A unterschreiben.

In mehreren Terminen bei Anwalt X zu dieser und anderen Sachen wurde über Familiensache gesprochen, was Person A wichtig ist, was unbedingt gemacht werden muss, Fragen zum Thema wurden beantwortet, Anwalt X wurden weitere geforderte Unterlagen ausgehändigt......

Nun, ca. 3/4 Jahr nach Mandatsannahme, erhält Person A Vorladung zur Familiensache vom Gericht. Daraufhin meldet sich Person A in Kanzlei bei Anwalt X und fragt nach, warum noch keine Info von Anwalt X kam und was mit diesem Termin ist.
Sekretärin von Anwalt X teilt Person A mit, dass Anwalt X sich überhaupt nicht bei Gericht angemeldet hat in der Familiensache, dass er das Mandat vertritt.

Person A steht nun ohne Anwalt da und fühlt sich betrogen.
Bei Gericht wurde schriftlich Terminsverlegung beantragt, (wegen fehlenden Rechtsbeistand und eventueller Benachteiligung dadurch vor Gericht) die scheinbar nicht angenommen wird.

Was nun? Frage
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 09.02.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was war den gebührentechnisch vereinbart? Gabs für die Beratung bereits eine Rechnung? Hat der Anwalt irgendwann man mündlich einen Vorschuss angefordert, der nicht bezahlt wurde?

Ging es um eine Scheidung oder um Folgesachen?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz interessant könnte auch sein, ob es sich um eine streitige oder um eine einvernehmliche Scheidung handelt, ob der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist etc.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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schneeflocke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also es gab noch keine Rechnung. Es wurde PKH-Antrag abgegeben, den der Anwalt vorschlug.

Es wurde kein Vorschuss vom Anwalt gefordert. Auch in anderen Sachen gab es da keine offenen Rechnungen.

Familiensache komplett, mit allem drum und dran, also Scheidung, Versorgungsausgleich, Kinder - Umgangsrecht etc.

Parteien verstritten. Mit den Augen rollen

Vielen Dank für Euer Interesse!
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