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Verfasst am: 06.02.08, 08:32 Titel: Anwalt lässt Mandant imGlauben,dass er ihn vertritt.Und nun?
Person A bittet Anwalt X um Rechtsbeistand in Familiensache. Anwalt X nimmt dieses mündlich bei Termin an, erbittet alle Unterlagen zu dieser Sache und lässt Vollmacht von Person A unterschreiben.
In mehreren Terminen bei Anwalt X zu dieser und anderen Sachen wurde über Familiensache gesprochen, was Person A wichtig ist, was unbedingt gemacht werden muss, Fragen zum Thema wurden beantwortet, Anwalt X wurden weitere geforderte Unterlagen ausgehändigt......
Nun, ca. 3/4 Jahr nach Mandatsannahme, erhält Person A Vorladung zur Familiensache vom Gericht. Daraufhin meldet sich Person A in Kanzlei bei Anwalt X und fragt nach, warum noch keine Info von Anwalt X kam und was mit diesem Termin ist.
Sekretärin von Anwalt X teilt Person A mit, dass Anwalt X sich überhaupt nicht bei Gericht angemeldet hat in der Familiensache, dass er das Mandat vertritt.
Person A steht nun ohne Anwalt da und fühlt sich betrogen.
Bei Gericht wurde schriftlich Terminsverlegung beantragt, (wegen fehlenden Rechtsbeistand und eventueller Benachteiligung dadurch vor Gericht) die scheinbar nicht angenommen wird.
Was war den gebührentechnisch vereinbart? Gabs für die Beratung bereits eine Rechnung? Hat der Anwalt irgendwann man mündlich einen Vorschuss angefordert, der nicht bezahlt wurde?
Ging es um eine Scheidung oder um Folgesachen? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.02.08, 14:03 Titel:
Ganz interessant könnte auch sein, ob es sich um eine streitige oder um eine einvernehmliche Scheidung handelt, ob der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist etc.
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