Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wie sieht es unterhaltsrechtlich aus, wenn ein volljähriges kind ( das nun nicht mehr bei den eltern wohnt) die schule abgebrochen hat, um nach einjähriger pause dort wieder antzuknüpfen und den anschluss nachzuholen. die unterhaltspfl. schulden zwar nur eine AUSBILDUNG, aber wie ist es mit dem schulabschluss? Vor allem, wenn zwischendurch abgebrochen wurde (macht es einen unterschied, ob das kind die schule geschmissen oder einfach nicht geschafft hat?) ..
danke für beantwortung, Krogstad
In diesem Fall besteht Unterhaltspflicht, wenn dem "Kind" nicht nachgewiesen werden kann, dass es den anvisierten Schulabschluss überhaupt nicht erreichen will oder kann, sondern einen Vorwand für Unterhalt sucht. Außerdem kommen ja in diesem Fall überwiegend staatliche Förderungsmittel in Betracht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.