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volljährigen schüler finanzieren?

 
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krogstad
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 11:58    Titel: volljährigen schüler finanzieren? Antworten mit Zitat

Wie sieht es unterhaltsrechtlich aus, wenn ein volljähriges kind ( das nun nicht mehr bei den eltern wohnt) die schule abgebrochen hat, um nach einjähriger pause dort wieder antzuknüpfen und den anschluss nachzuholen. die unterhaltspfl. schulden zwar nur eine AUSBILDUNG, aber wie ist es mit dem schulabschluss? Vor allem, wenn zwischendurch abgebrochen wurde (macht es einen unterschied, ob das kind die schule geschmissen oder einfach nicht geschafft hat?) ..
danke für beantwortung, Krogstad
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gats
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:27    Titel: Re: volljährigen schüler finanzieren? Antworten mit Zitat

In diesem Fall besteht Unterhaltspflicht, wenn dem "Kind" nicht nachgewiesen werden kann, dass es den anvisierten Schulabschluss überhaupt nicht erreichen will oder kann, sondern einen Vorwand für Unterhalt sucht. Außerdem kommen ja in diesem Fall überwiegend staatliche Förderungsmittel in Betracht.
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