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Hallo zusammen
folgender Fall:
Eine Frau hat eine BUZ bei einer Versicherung abgeschlossen. Der Versicherungsfall tritt ein und 5 Jahre später wird vom Gericht die BU der Klägerin anerkannt.
Frage:
es werden Verzugszinsen fällig. Sind es nun 5 oder 8% über dem Basissatz? Gelten Handels-oder Verbraucherzinsen?
Lieben Gruß und Danke....
Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Zinssatz beim Schuldnerverzug 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). derzeit 8,32 % _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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