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A mietet ein Auto, schließt beim Vermieter eine Vollkaskoversicherung mit SB ab. A verursacht einen Unfall, zahlt vereinbarungsgemäß die Selbstbeteiligung für den Schaden am Fahrzeug. Später tritt der Vermieter an A heran und verlangt eine Nutzungsausfallentschädigung für die Tage, an denen der PKW in der Reparatur war und daher nicht vermietet werden konnte.
Mir ist, als hätte ich mal in irgendeinem Kommentar was zu so einer Konstellation gelesen, mit dem Ergebnis, dass A nicht zahlen müsste. Ich habe leider keine Ahnung mehr, wo das stand und ob ich mich richtig erinnere. Kann mir hier irgendjemand auf die Sprünge helfen?
Wie kann A den Vermieter an die Versicherung verweisen?
m.e. muss eine eventuelle nutzungsausfall entschädigung im mietvertrag geregelt sein.
wenn es da nicht vereinbart ist, besteht auch kein anspruch.
über eine versicherung ist bei einem selbstverschuldeten unfall nix zu holen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
hmmmm.......... meiner Meinung nach kann dem Autovermieter grundsätzlich schon ein Schadenersatz zustehen (bitte beachten: "grundsätzlich" bedeutet, es ist meistens so, aber es gibt Ausnahmen)
Einen Schadenersatz gibt´s für einen konkret entstandenen Schaden. Den hätte der Vermieter nachzuweisen. Das heißt, er muss nachweisen, dass er genau dieses Auto zu einem bestimmten Preis für eine bestimmte Dauer hätte vermieten können, und dass er auch kein anderes Auto zur Verfügung hatte, das er stattdessen hätte vermieten können. Er müsste also (nach meiner Meinung) dem Schädiger - bzw. im Streitfall dem Amtsrichter - konkret einen potentiellen Mieter präsentieren können, der genau dieses Auto nicht mieten konnte, weil es genau zu diesem Zeitpunkt in der Werkstatt war, und der auch nicht mit einem anderen Auto zufrieden gewesen wäre. Nur wenn ihm das gelingt, hat er Anspruch auf Schadenersatz.
Andere Meinungen?
J_Denver hat folgendes geschrieben::
m.e. muss eine eventuelle nutzungsausfall entschädigung im mietvertrag geregelt sein.
das wäre vielleicht auch möglich. Wobei zu prüfen wäre, ob ein solcher "pauschaler Schadenersatz" ohne konkreten Schadensnachweis nach den grundsätzlichen Regelungen im BGB über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam wäre..... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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